Maschinelle Ölspurbeseitigung auf den Autobahnmeistereien Glienke und Süderholz

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die maschinelle Beseitigung von Ölspuren auf den Autobahnmeistereien Glienke und Süderholz aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei für jedes Los eine Fläche von ca. 26.760 m² zu bearbeiten ist. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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ARV Ölspurbeseitigung AM Glienke und AM Süderholz
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die maschinelle Beseitigung von Ölspuren auf den Autobahnabschnitten der Autobahnmeistereien Glienke und Süderholz. Der Auftrag umfasst insgesamt rund 53.520 Quadratmeter Reinigungsfläche, die sich gleichmäßig auf zwei Lose verteilen. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Instandhaltungsleistung handelt, ist eine zuverlässige und schnelle Ausführung erforderlich. Die Vergabeentscheidung basiert rein auf dem günstigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ARV Ölspurbeseitigung AM Glienke u. Süderholz)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
2 Lote- ca. 26.760 m2 Maschinelle Ölspurbeseitigung
- ca. 26.760 m2 Maschinelle Ölspurbeseitigung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung