Artenschutzfachliche Beurteilung für Grundschulneubau Kirchhatten
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Hatten vergibt eine artenschutzfachliche Beurteilung im Rahmen des Neubaus der Grundschule Kirchhatten. Die Beurteilung dient der Prüfung, ob durch das Bauvorhaben geschützte Tier- oder Pflanzenarten beeinträchtigt werden, und ist Voraussetzung für die Baugenehmigung. Der Auftrag umfasst die Kartierung potenzieller Lebensräume, die Erfassung artenschutzrechtlicher Belange und die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 44 BNatSchG. Die Leistung wird als Einzelauftrag ohne Lose vergeben.
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Neubau Grundschule Kirchhatten
Die Gemeinde Hatten in Niedersachsen lässt für den Neubau ihrer Grundschule in Kirchhatten eine artenschutzfachliche Beurteilung erstellen. Solche Gutachten sind in Deutschland bei fast allen Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben – sie prüfen, ob durch den Bau geschützte Tiere oder Pflanzen beeinträchtigt werden könnten, und sind daher eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. Der Auftrag umfasst die Bestandsaufnahme vor Ort, die Bewertung möglicher Auswirkungen auf geschützte Arten und die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens. Da es sich um eine kommunale Schule handelt, ist der Auftraggeber eine öffentliche Gemeinde, die nach Vergaberecht ausschreiben muss. Die Vergabe erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Fachkunde im Artenschutzrecht (BNatSchG)
- Erfahrung mit artenschutzfachlichen Gutachten für Bauvorhaben
- Kenntnisse der regionalen Fauna und Flora
- Fähigkeit zur Erstellung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Keine weiteren expliziten Eignungskriterien in der Bekanntmachung genannt
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotNeubau Grundschule Kirchhatten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Das wirtschaftlichste Angebot.
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert