TED·366489-2026

Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus) in Sachsen-Anhalt

Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale), GermanyVeröffentlicht 28. Mai 2026
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt ein Arten-Monitoring für die Bachmuschel aus. Ziel ist die Erhebung von Bestands- und Habitatdaten im Jahr 2026 gemäß FFH-Richtlinie. Die Ergebnisse dienen der Einschätzung des Erhaltungszustandes der Art.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für die wissenschaftliche Erfassung der Bachmuschel-Bestände im Jahr 2026. Dabei werden im Gelände Daten zu Vorkommen, Lebensraumqualität und möglichen Beeinträchtigungen erhoben, um den Erhaltungszustand der Art nach EU-Vorgaben (FFH-Richtlinie) zu bewerten. Die Arbeiten folgen festgelegten methodischen Standards des Bundes und des Landes. Interessierte Unternehmen sollten über entsprechende ökologische Fachkenntnisse verfügen, da die fachliche Qualifikation bei der Auftragsvergabe mit 40 Prozent gewichtet wird.

UmweltdienstleistungenWissenschaftliche DienstleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzArtenschutzUmweltmonitoringOekologieFfh RichtlinieWissenschaftliche Dienstleistungen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)

Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung

CPV 90700000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis: 60 %

  • quality

    Fachliche Qualifikation und Erfahrung: 40 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert