TED·344440-2026

Arten-Monitoring der Fledermausfauna in Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale), GermanyVeröffentlicht 20. Mai 2026
Auftragswert
€78k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt das Monitoring von Fledermausarten für die FFH-Berichtsperiode 2025-2030 aus. Die Leistung umfasst die Erfassung von Nachweisdaten mittels Netzfängen, Telemetrie und bioakustischen Methoden im Jahr 2026 in ausgewählten Gebieten mit Kenntnisdefiziten. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen geschätzten Wert von 78.234 EUR aufweisen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Leistung dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie für Fledermausarten in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Ermittlung von Fledermausnachweisen und Monitoringdaten in Gebieten mit Kenntnisdefiziten mittels Erfassungen durch Netzfänge, Telemetrie und bioakustische Erfassungen im Jahr 2026. Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der FFH-Berichtsperiode 2025-2030.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht Experten für die Erfassung von Fledermausbeständen in verschiedenen Waldgebieten des Bundeslandes. Ziel ist es, Wissenslücken über die Verbreitung der Tiere zu schließen, um die gesetzlichen Berichtspflichten gemäß der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu erfüllen. Die Arbeiten finden im Jahr 2026 statt und beinhalten Methoden wie Netzfänge, Telemetrie und akustische Aufzeichnungen. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, die jeweils bestimmte Untersuchungsgebiete abdecken. Bieter müssen zudem die Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern vor Ort übernehmen.

UmweltdienstleistungenWissenschaftliche DienstleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzArtenschutzUmweltmonitoringBiologieOeffentliche VerwaltungGutachterwesen
Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Fledermauserfassung im östlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026 (FFH0060LSA, FFH0057LSA + FFH0247LSA, LSA O NF 1-2)
€78k

Folgende Gebiete sind zu bearbeiten - Untersuchungsgebiet 1.1: Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming (FFH0060LSA) - Untersuchungsgebiet 1.2: Bürgerholz bei Rosian / Schweinitz bei Loburg (FFH0057LSA + FFH0247LSA) - Untersuchungsgebiet 1.3: Wälder nordöstlich Nedlitz (LSA O NF 1-2) Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt). An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen.

CPV 90700000
LOT-0002Fledermauserfassung im östlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Jahr 2026 (FFH0240LSA, FFH0251LSA + LSA O NF 2-5, FFH0130LSA)
€78k

Folgende Gebiete sind zu bearbeiten - Untersuchungsgebiet 2.1: Friedenthaler Grund (FFH0240LSA) - Untersuchungsgebiet 2.2: Küchenholzgraben bei Zahna / Wälder südlich Zahna (FFH0251LSA + LSA O NF 2-5) - Untersuchungsgebiet 2.3: Bresker Forst östlich Oranienbaum (FFH0130LSA) Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt). An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen

CPV 90700000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
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    60

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Zeitplan

  1. 20. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert