Planungswettbewerb und Generalplanung für das Schulzentrum Süd in Hameln

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Hameln schreibt einen nichtoffenen Planungswettbewerb für den Neubau des Schulzentrums Süd aus, das eine Oberschule, eine Grundschule sowie eine 4-fach Sporthalle umfasst. Der Auftrag umfasst die Generalplanung über alle Leistungsphasen der HOAI 2021, wobei der Gewinner des Wettbewerbs mit der weiteren Umsetzung beauftragt werden soll. Das Projekt umfasst eine Nutzfläche von ca. 11.000 m².
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Die Stadt Hameln plant, die Wilhelm-Raabe-Oberschule und die Grundschule Königstraße in einem Ersatzneubau zusammenzulegen und in einem neuen Standort als "Schulzentrum Süd" zu implementieren. Um dem Leitbild der Schule gerecht zu werden und um die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten wesentlich zu verbessern, ist ein Standort für alle Jahrgänge von 1 bis 10 notwendig. Die Umsetzung soll als vollständiger Neubau, einhergehend mit dem Abriss der vorhandenen Bestandsgebäude erfolgen. Dazu zählen auch der Abriss und Neubau der Sporthalle, die zukünftig aufgrund der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler als 4-fach Sporthalle mit Tribüne zu planen ist. Die Sporthalle wird ebenfalls außerschulisch durch die Bewohner des Wohnquartiers für integrative, soziale und Freizeitprojekte genutzt. Auch wenn derzeit die reine Neubauvariante favorisiert wird, wird die Einbeziehung des Bestands im Planungswettbewerb zugelassen. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts werden die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenraum sowie Freianlagen und Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und TGA gem. HOAI als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI [LPH 1-6]) als Generalplanung vergeben. Die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten schon am Wettbewerb wird gefordert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in den Anlagen 10, 11, 14 und 15 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß §§ 34, 39, 51 und 55 HOAI 2021 (Anlagen 10, 11, 14 u. 15) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. In einer letzten Stufe sieht er vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 7 bis 9 zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Die Stadt Hameln plant den Bau eines neuen Schulzentrums, in dem zwei bestehende Schulen zusammengelegt werden. Neben den Unterrichtsräumen für die Jahrgänge 1 bis 10 soll eine große Sporthalle mit Tribüne entstehen, die auch für soziale Projekte im Wohnquartier genutzt werden kann. Für dieses Projekt wird zunächst ein Architekturwettbewerb durchgeführt, bei dem Entwürfe für das Gebäude und die Außenanlagen gesucht werden. Der Gewinner des Wettbewerbs erhält im Anschluss den Auftrag für die weitere Planung und Bauüberwachung, die stufenweise über alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergeben wird. Die Beteiligung von Landschaftsarchitekten ist dabei zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
- Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
- Beteiligung eines Landschaftsarchitekten am Wettbewerb erforderlich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Fehlende Bieterunterlagen können gemäß § 56 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Raumbedarf des Schulzentrums Süd beträgt ca. 11.000 m² Nutzfläche (inkl. Sporthalle). Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden. Die Stadt Hameln möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen. . Voraussichtliche Termine: Folgende Termine sind für das Wettbewerbsverfahren geplant: Tag der Auslobung: 27.08.2026 Anmeldefrist zum Wettbewerb: 07.09.2026 Frist für Rückfragen: 11.09.2026 Kolloquium: 17.09.2026 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 26.11.2026 Abgabe Modelle: 10.12.2026 Preisgerichtssitzung: 22.01.2027 . Wettbewerbsleistungen: Folgende Wettbewerbsleistungen werden im Wettbewerb gefordert: - Lageplan 1:500 mit Darstellung der Einbindung des Entwurfes in den städtebaulichen Kontext und Angaben zum Freiraumkonzept - Grundrisse aller Ebenen im M. 1:200 - Schnitte im M. 1:200 - Ansichten im M. 1:200 - Fassadenausschnitt (Dreitafelprojektion: Ansicht, Schnitt u. Grundriss) im M. 1:50 mit Darstellung von Lichtführung und entwurfsrelevanten Lösungen in Bezug auf Materialität (Nachhaltigkeit) und Energie sowie der Raumakustik - Eine Visualisierung von einem frei zu wählenden Standort - Erläuterungsbericht Teil Architektur - Erläuterungsbericht Teil Energiekonzept - Baubeschreibung Teil Materialwahl Alle zeichnerischen Darstellungen sind auf max. 4 Plänen im DIN-A-0-Format, quer einzureichen. . Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke: - Städtebauliche und funktionale Einbindung - Funktionalität: Eignung des Entwurfes für die vorgesehene Nutzung, Flexibilität - Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- u. Planungsdaten, z.B. BGF/NUF, BRI/BGF und A/V - Gestalterische Qualität der Innen- und Außenräume - Gestalterische Qualität der Fassaden - Ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept - Technische Realisierbarkeit - Einhaltungen der baurechtlichen Vorschriften (insbesondere der Barrierefreiheit) . Voraussichtliche Zusammensetzung des Preisgerichtes: 7 Fachpreisrichter*innen: 1) Markus Pfeiffer, Stadtbaurat der Stadt Hameln, Hameln 2) Ursula Pasch, Architektin BDA, Bielefeld 3) Eva Matern, Architektin BDA, Paderborn 4) Jakob Faßbender, Architekt, Osnabrück 5) Frank Lindner, Architekt, Wennigsen (Deister) 6) Evelyn Wendt-Salmhofer, Architektin BDA, Braunschweig 7) Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover (angefragt) 3 Stv. Fachpreisrichter*innen, ständig anwesend 1) Frank Bendel, Fachbereichsleitung Planen und Bauen der Stadt Hameln, Hameln 2) Kai Koch, Architekt BDA, Hannover 3) Frank Gödeke, Landschaftsarchitekt, Braunschweig 6 Sachpreisrichter*innen 1) Dirk Kuhfuß, Fachbereichsleitung Bildung, Familie und Soziales der Stadt Hameln, Hameln 2) Britta Bödecker, Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 3) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion 6 Stv. Sachpreisrichter*in, ständig anwesend (N.N.) 1) Sarah Spiller, stv. Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 2) Christian Philippi, Sachgebietsleitung 45.2 Projektbau Schulzentren, Hameln 3) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion . Wettbewerbssumme: Es wird gem. RPW ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 197.000 EUR netto ausgelobt. Diese wird gem. RPW 2013 vollständig ausgeschöpft. . Anrechenbare Kosten: Folgende anrechenbaren Kosten werden vorläufig angenommen: ca. 53 Mio. EUR netto (300+400 Kosten) und ca. 4 Mio. EUR netto (500 Kosten). . Registrierung des Wettbewerbs: Der Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-26/11 am 21.07.2026 von der Architektenkammer Niedersachsen registriert.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality1%
Es wird ein Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt. § 6 (2) RPW 2013: "Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben des Auslobers und den dort beziehungsweise in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Das Preisgericht hat die für eine Preisverleihung in betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl (engere Wahl) schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert."
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung