Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Beyss Architekten GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

25. Juni 2026

TED·439745-2026

Architektenleistungen Objektplanung für die Erweiterung der KGS Barbaraschule in Duisburg

Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Duisburg schreibt Architektenleistungen für die Objektplanung gemäß HOAI §§ 34 ff. zur Erweiterung der KGS Barbaraschule aus. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz. Das Projekt ist Teil eines größeren Programms zur Erweiterung von 15 Schulstandorten im Stadtgebiet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung KGS Barbaraschule" in Duisburg-Neumühl.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Duisburg sucht ein Architekturbüro für die Planung eines Erweiterungsbaus an der KGS Barbaraschule im Stadtteil Neumühl. Das Projekt dient dazu, mehr Platz für die offene Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zu schaffen, da absehbar ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ganztagsplatz besteht. Die Leistungen umfassen die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Vorhaben ist Teil einer größeren Initiative, bei der insgesamt 15 Schulstandorte in Duisburg baulich erweitert werden.

Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitektenleistungenSchulbauOeffentliche VerwaltungHoaiGanztagsbetreuung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-0040 Architektenleistung Objektplanung, KGS Barbaraschule, Gartenstr. 110, 47167 Duisburg

Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet, werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Barbaraschule ist ein freistehender Neubau geplant. Der Neubau ist dabei als 2-geschossige Gebäude geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.450 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen, die Aufstellung eines Ersatz WC-Containers, Klassencontainern und ein Abbruch teilweiser vorhandener Spielgeräte sowie einer Bestands-WC-Anlage vollzogen werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.

CPV 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)

    40%
  • quality

    Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Beyss Architekten GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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