Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€15M

Zuschlag am

11. März 2026

TED·450495-2026

Architektenleistungen für Sanierung und Umbau des Deutschen Museums (Realisierungsabschnitt 2)

Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und BildungArchitektenleistungenBauplanungBrandschutzOeffentliche VerwaltungMuseumsbauSanierung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Deutsche Museum in München schreibt Architektenleistungen für den zweiten Realisierungsabschnitt der Sanierung und Nutzungsänderung des Sammlungsbaus aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI, inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigungen. Es handelt sich um eine komplexe bauliche Maßnahme im Bestand.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Organisations- und Überwachungsleistungen („Architektenleistungen“) für das Bauvorhaben "Sanierung und Nutzungsänderung des Sammlungsbaus sowie der Verbindungsbauten des Deutschen Museums zum Museum mit Versammlungsstätten einschließlich Umbaumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum Realisierungsabschnitt 2.

VergabeHero-Einschätzung

Das Deutsche Museum in München sucht einen Architekten für die Sanierung und den Umbau seines Sammlungsbaus sowie der Verbindungsbauten. Ziel ist es, die Gebäude für eine Nutzung als Versammlungsstätte fit zu machen und den Brandschutz auf den neuesten Stand zu bringen. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9, was bedeutet, dass der Dienstleister von der Ausführungsplanung über die Vergabe bis hin zur Bauüberwachung und Objektbetreuung alle Schritte bis zur Fertigstellung begleitet. Da es sich um ein bedeutendes Museumsprojekt handelt, ist eine hohe fachliche Expertise im Bereich Bestandssanierung und Brandschutz erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000NK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9

-Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 -Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Erstellung einer ausführungsreifen Lösung zur Vergabe mit Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen der Ausführungspläne von den genehmigten Entwurfsplänen oder der Baugenehmigung werden kenntlich gemacht und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Ausführungsplanung der jeweiligen Bereiche. Er prüft auch verantwortlich die Detailpläne der beauftragten Firmen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen. Ändert sich die Ausführungsplanung nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen, so wird der Auftragnehmer die Planungsänderung so ausführlich beschreiben, dass eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen oder ein entsprechender Nachtrag durch die Bauleitung ohne weiteres erstellt werden kann. -Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe: Fertigstellung vergabereifer Unterlagen, die die wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers erfüllen. -Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe: Zurverfügungstellung von technisch, wirtschaftlich und rechtlich einwandfreien Vergabeunterlagen und Beratung des Auftraggebers, die dem Auftraggeber die sachgerechte Auftragserteilung ermöglicht; formgerechter Kostenanschlag nach DIN 276. -Leistungsphase 8 Objektüberwachung: Mangelfreie Herbeiführung des mangelfrei geplanten Vorhabens, soweit die Mangelfreiheit durch eine ordnungsgemäße Bauaufsicht zu erreichen ist. -Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation: Ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn. -Lean Design Management ab LP5: Lean Site Management

CPV 71200000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. März 2026
    Zuschlag erteilt
    €15M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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