Fachplanung Tragwerksplanung für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Marbach

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.02.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
117881-2026
Verfahrensnummer
e7e8f5eb-ef2c-4d1c-a4fc-0097be1ae5c9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Fulda beauftragt die Fachplanung für die Tragwerksplanung im Rahmen der Erweiterung und Sanierung der Grundschule Marbach, einschließlich Abbruch, Neubau einer Ganztagsbetreuung mit Mensa und der Sanierung des denkmalgeschützten Bestands. Die Gesamtkosten werden mit ca. 3,90 Mio. € brutto veranschlagt. Die geplante Projektdauer beträgt 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Tragwerksplanung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Tragwerksplanung

    Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung mit Mensa / Küche - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung TWP erbracht. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung Besondere Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahme - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Holzbau / Holzverbindungen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Holzbau - Prüfen der Ausführungs- und Montagepläne der ausführenden Firmen im Holzbau / Fertigteilbau - Im Bestand sollen lediglich Umbaumaßnahmen im Innenbereich erfolgen. Ein statisch relevanter Eingriff in die vorhandene Bausubstanz / das Tragwerk ist nicht vorgesehen. Ggf. erforderliche Teilleistungen zur Beratung der beschriebenen Maßnahmen sollen nach Aufwand erbracht und über Stundensätze honoriert werden. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in Abschnitten - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (5.1.9) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Tragwerksplanung

Bürovorstellung
9 %
Fachkunde und Qualifikation
22 %
Projektabwicklung / Organisation / Qualitätssicherung / Dokumentation
9 %
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
13 %
Verfügbarkeit / Kapazitäten / Präsenz
9 %
Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
16 %
Honorarangebot
22 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (5.1.9) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 563798-2026

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