Planungsleistungen für Sanierung, Neubau und Sporthallensanierung der Berufsbildenden Schulen Varel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Landkreis Friesland
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708806-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d462854142
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Friesland sucht Planungsleistungen für die Sanierung und den Neubau von Gebäuden sowie die Sanierung der Sporthalle der Berufsbildenden Schulen in Varel. Die vier Lose umfassen Architektur, technische Gebäudeausrüstung für Elektro- sowie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und Tragwerksplanung; die Planungsleistungen reichen je nach Fachgebiet bis zu neun beziehungsweise sechs Leistungsphasen. Der Auftrag betrifft Varel im Landkreis Friesland; die Angebotsfrist endet am 16. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Für die Sanierung, den Neubau und die Sporthallensanierung an der BBS Varel werden Architektenleistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 HOAI 2021 Lph 1-9 sowie Planungsleistungen gemäß Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 4 - 8 Lph 1-9, Planungsleistungen gemäß Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 1-3 Lph 1-9 und Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 HOAI 2021 Lph 1-6 ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Architektenleistungen gem. Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 HOAI 2021 Lph 1-9
Für Sanierung, Neubau und Sporthallensanierung an der BBS Varel werden Architektenleistungen ausgeschrieben. Die Berufsbildenden Schulen (BBS) Varel haben sich seit ihrer Errichtung Anfang der 1960er Jahre durch zahlreiche bauliche Erweiterungen zu einem vielseitigen Bildungsstandort entwickelt. Das Schulgelände umfasst heute mehrere Gebäudeteile unterschiedlicher Baujahre, die den vielfältigen Anforderungen der beruflichen Bildung in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Gesundheit, Sozialpädagogik, Agrarwirtschaft sowie Ernährung und Hauswirtschaft gerecht werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Gebäude bestehen mittlerweile erhebliche bauliche, funktionale und technische Defizite. Besonders gravierend ist die Sperrung eines Werkstattbereichs im Gebäudeteil 7 im Jahr 2024 infolge erheblicher Bauschäden und Schimmelbefalls. Die hierdurch erforderliche Verlagerung des praxisorientierten Unterrichts in provisorische Räumlichkeiten stellt lediglich eine kurzfristige Übergangslösung dar und beeinträchtigt den Schulbetrieb nachhaltig. Darüber hinaus weist der Schulstandort wesentliche Mängel hinsichtlich Barrierefreiheit, Brandschutz, Sanitärversorgung sowie der allgemeinen baulichen und energetischen Qualität auf. Fehlende Aufzugsanlagen, eine unzureichende Anzahl barrierefreier Sanitäranlagen, Defizite bei den Flucht- und Rettungswegen sowie fehlende Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen und zukunftsfähigen Schulstandort. Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende bauliche Neuausrichtung erforderlich. Diese umfasst die Sanierung der Bestandsgebäude in Teilbereichen, die Errichtung eines Neubaus zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Fachunterrichts- und Werkstattflächen sowie die Sanierung der Sporthalle. Ziel der Baumaßnahme ist es, die räumlichen und funktionalen Voraussetzungen für ein modernes, barrierefreies, nachhaltiges und pädagogisch zeitgemäßes Lernumfeld zu schaffen und den langfristigen Betrieb der BBS Varel als leistungsfähigen Bildungsstandort sicherzustellen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Planungsleistung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 4 - 8 Lph 1-9
Für Sanierung, Neubau und Sporthallensanierung an der BBS Varel werden Planungsleistungen für den Bereich Elektro ausgeschrieben.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Planungsleistung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 1 - 3 Lph 1-9
Für Sanierung, Neubau und Sporthallensanierung an der BBS Varel werden Planungsleistungen für den Bereich HLS ausgeschrieben.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 HOAI 2021 Lph 1-6
Für Sanierung, Neubau und Sporthallensanierung an der BBS Varel werden Ingenieurleistungen Tragwerksplanung ausgeschrieben.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: #1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. #2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. #3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. #4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. -- - Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen. #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Architektenleistungen gem. Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 HOAI 2021 Lph 1-9
- Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- 1.1.1 Wie ist die Kommunikations-, Koordinationsstruktur u. der Datenaustausch für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten aufgebaut? Zur Bewertung ist ein Konzept einzureichen. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden und für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Eine strukturierte Kommunikations- und Datenaustauschorganisation schafft Transparenz über den aktuellen Projektstand u. stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über relevante Änderungen u. Entscheidungen informiert sind, um Informationsverluste, Doppelbearbeitungen u. Verzögerungen in der Zusammenarbeit zu reduzieren. 5 Pkt: Konzept beschreibt eine durchgängige, nachvollziehbare und digitale Kommunikations- und Koordinationsstruktur. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Entscheidungswege und Eskalationsprozesse sind eindeutig geregelt. Die eingesetzte Projektplattform / der digitale Planraum gewährleistet zentrale Datenhaltung, Versionierung u. automatische Informationen über Änderungen und unterstützt eine effiziente Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten. 4 Pkt: Konzept beschreibt eine schlüssige Kommunikations- und Koordinationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten u. einer zentralen digitalen Projektplattform / einem digitalen Planraum. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert, automatische Benachrichtigungen o. einzelne organisatorische Elemente fehlen jedoch. 3 Pkt: Konzept beschreibt eine grundsätzlich geeignete Kommunikationsstruktur. Datenaustausch erfolgt überwiegend über E-Mail und Cloud-Lösungen mit nachvollziehbarer Dokumentenablage. Zuständigkeiten u. Kommunikationswege sind beschrieben, weisen jedoch Optimierungspotenzial auf. 2 Pkt: Konzept enthält lediglich grundlegende Aussagen zur Kommunikation. Zuständigkeiten, Entscheidungswege o. der Datenaustausch sind nur teilweise geregelt. 1 Pkt: Konzept enthält nur allg. Aussagen; eine strukturierte Kommunikations- u. Koordinationsorganisation ist nicht erkennbar. 0 Pkt: Keine o. nicht bewertbare Angaben.Gewichtung: 2% von 10% 1.1.2. Wie ist die Planprüfung u. das Schnittstellenmanagement organisiert? Nachweis: Ablauforganigramm, aus dem die Projektorganisation u. die Kommunikations- u. Informationsprozesse während der Planung u. Bauausführung nachvollziehbar hervorgehen. Das Organigramm soll insb. die Projektorganisation mit Zuständigkeiten u. Ansprechpartnern, die Kommunikations- u. Entscheidungswege zwischen allen Projektbeteiligten, den Datenaustausch einschließlich Dokumentenmanagement sowie Freigabe- u. Prüfprozessen, das Schnittstellenmanagement insb. zwischen den Kostengruppen 300, 400 u. 500 sowie das Besprechungswesen einschließlich Protokollierung, Aufgabenverfolgung u. Eskalationswegen darstellen. Die systematische Planprüfung u. das aktive Schnittstellenmanagement dienen insb. der Qualitätssicherung u. der Vermeidung von Planungswidersprüchen. Durch die frühzeitige Identifikation u. Klärung fachlicher Konflikte können Folgekosten, Umplanungen u. Beeinträchtigungen des weiteren Projektablaufs vermieden werden. 5 Pkt: Konzept beschreibt einen vollständig strukturierten Prozess für Datenaustausch, Planprüfung und Schnittstellenmanagement. Es umfasst eine zentrale Projektplattform, Versionierung, geregelte Freigabeprozesse, gewerkeübergreifende Planprüfungen (z. B. Kollisions- o. Planüberlagerungsprüfungen), dokumentierte Schnittstellen u. regelm. Abstimmungen u. Kontrollen vor Ort. Konzept lässt einen hohen Beitrag zur Fehlervermeidung u. Qualitätssicherung erwarten. 4 Pkt: Konzept beschreibt einen schlüssigen Prozess mit zentralem Datenaustausch, geregelten Freigaben, definierten Schnittstellen und regelmäßigen gewerkeübergreifenden Planprüfungen. Einzelne Elemente der Qualitätssicherung sind weniger detailliert beschrieben. 3 Pkt: Konzept beschreibt nachvollziehbare Prozesse für Datenaustausch und gewerkeübergreifende Abstimmungen. Die Planprüfung erfolgt gemeinsam mit den Fachplanern, jedoch ohne durchgängige digitale Prüf- oder Freigabeprozesse. 2 Pkt: Konzept beschreibt lediglich grundlegende Regelungen zum Datenaustausch oder zu den Schnittstellen. Die Planprüfung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 1 Pkt: Konzept beschränkt sich im Wesentlichen auf die Benennung von Schnittstellen; ein strukturierter Prüf- und Datenaustauschprozess ist nicht erkennbar. 0 Pkt: keine o. nicht bewertbare Angaben.Gewichtung: 4% von 10% 1.1.3 Wie werden die Präsenz vor Ort, das Berichtswesen sowie kurze Reaktionszeiten sichergestellt? Bewertung durch Qualitätskonzept mit Aussagen zur Organisation der Ortspräsenz, zur Häufigkeit u. Struktur der Baubesprechungen in den jeweiligen Leistungsphasen, zu zusätzlichen Baustellenbegehungen, zum Berichtswesen einschließlich Protokollierung, zur Führung eines Bautagebuchs / einer digitalen Baudokumentation u. zu den vorgesehenen Maßnahmen der Qualitätssicherung zu treffen. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Reaktions- und Eskalationsprozesse bei Abweichungen, Mängeln o. unvorhergesehenen Ereignissen zu erläutern. Konzept muss erkennen lassen, wie eine kontinuierliche Projektüberwachung, eine zeitnahe Kommunikation u. eine wirksame Qualitätssicherung während der gesamten Projektabwicklung gewährleistet werden. 5 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen, zusätzlich regelm. Baustellenbegehungen, Bautagebuch / dig. Baudokumentation mit regelm. Übermittlung an den Auftraggeber, verbindliche Reaktionszeiten. 4 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit zus. regelm. Baustellenbegehungen und dokumentierter Nachverfolgung von Maßnahmen. 3 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit Protokollierung u. geregeltem Berichtswesen. 2 Pkt: Regelm. Baubesprechungen im zweiwöchigen Turnus mit Protokollierung. 1 Pkt: Monatliche Baubesprechungen o. lediglich allgemeine Aussagen zur Baustellenpräsenz. 0 Pkt: Keine Angaben o. keine regelmäßigen Baubesprechungen vorgesehen.Gewichtung: 4% von 10%
- 10 %
- Das Kriterium "Projektteam und Projektkommunikation" gliedert sich in vier Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2.2.1 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Planungsleistungen zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Es ist mindestens ein festangestellter Planer (Architekt oder Bauingenieur, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Architekten bzw. Bauingenieure mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Architekten bzw. Bauingenieure mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Architekt bzw. Bauingenieur mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht für Planungsleistungen zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.2 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Bauleitung zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Bauleiter (Architekt, Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Bauleiter (Architekten, Bauingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Bauleiter (Architekten, Bauingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Bauleiter (Architekt, Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.3 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Planer auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Der verantwortliche Planer muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei der Planung von Bauten der Nutzungsart „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Doppelnennung mit dem verantwortlichen Bauleiter ist möglich, sofern die betreffende Person nachweislich sowohl Planungs- als auch Bauleitungsleistungen erbracht hat und hierfür entsprechende Berufserfahrung nachweist. Der verantwortliche Planer sowie seine Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Von beiden ist die Berufserfahrung durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkte: 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.4 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Bauleiter auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Der verantwortliche Bauleiter muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei der Planung bzw. Bauleitung von Bauten der Nutzungsart „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Doppelnennung mit dem verantwortlichen Planer ist möglich, sofern die betreffende Person nachweislich sowohl Bauleitungs- als auch Planungsleistungen erbracht hat und hierfür entsprechende Berufserfahrung nachweist. Der verantwortliche Bauleiter sowie seine Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Von beiden ist die Berufserfahrung durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkt: 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20%
- 20 %
- Referenzen für die SANIERUNG/NEUBAU EINES SCHULGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Beginn der Leistungsphase 2 nach dem 01.01.2021, - Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, - Gebäude aus dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021, - mindestens Honorarzone III, - mindestens ein Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig innerhalb des Referenzzeitraums umfassen, - die Leistungen müssen vollständig durch den Bieter in der für das vorliegende Projekt vorgesehenen Aufgaben- und Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Es sind max. 3 Referenzen abzugeben. Bei Abgabe von mehr als drei Referenzen werden die Referenzen gewertet, die in den Referenzbögen Nr. 1 - 3 eingetragen wurden. Als sehr gut oder gut vergleichbar werden insbesondere Referenzprojekte bewertet, bei denen es sich um Schulgebäude handelt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen, insbesondere der jeweils geltenden Schulbaurichtlinien, geplant, errichtet oder saniert wurden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt insbesondere anhand der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, der Projektkosten sowie der Größe und Größenordnung des jeweiligen Projekts. Dabei wird die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Maßnahme berücksichtigt. Eine Referenz kann auch auf Leistungen eines einzelnen, im Büro tätigen Projektleiters gestützt werden, die dieser gegebenenfalls bei einem früheren Arbeitgeber erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Projektleiter dem Bieter für das ausgeschriebene Projekt zur Verfügung steht und im vorliegenden Projekt als verantwortlicher Projektleiter eingesetzt wird. Die Referenzen sind anhand des beigefügten Formblatts „Referenznachweis“ einzureichen. Für jedes Referenzprojekt ist das Formblatt vollständig und separat auszufüllen. Die Angaben müssen insbesondere die Projektart, den Leistungsumfang, die erbrachten Leistungsphasen, den Bearbeitungszeitraum, die Honorarzone sowie die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Aufgabe nachvollziehbar darstellen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil ist sehr gut vergleichbar. Das Referenzprojekt betrifft die Sanierung oder Errichtung eines Schulgebäudes bzw. eines vergleichbaren Gebäudes aus dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021. Das Projekt wurde unter vergleichbaren Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung schulbaulicher Anforderungen, durchgeführt. Leistungsumfang, Komplexität und erbrachte Leistungsphasen entsprechen weitgehend der ausgeschriebenen Leistung. 4 Punkte: Referenzprofil ist gut vergleichbar. Das Referenzprojekt weist eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich Nutzung, Planungsaufgabe, Leistungsumfang und Anforderungen auf. Vergleichbare Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind vorhanden. 3 Punkte: Referenzprofil ist befriedigend vergleichbar. Das Referenzprojekt weist wesentliche Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung auf, jedoch bestehen Abweichungen hinsichtlich Nutzung, Umfang, Komplexität oder Rahmenbedingungen. 2 Punkte: Referenzprofil ist ausreichend vergleichbar. Einzelne Aspekte der Referenz entsprechen der ausgeschriebenen Leistung, jedoch bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich Aufgabenstellung, Leistungsumfang oder Projektanforderungen. 1 Punkt: Referenzprofil ist mangelhaft vergleichbar. Nur geringe Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung sind erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 4.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und stellt eine schlüssige, projektbezogene Vorgehensweise zur Terminsicherung dar. Der vorgelegte Zeitablaufplan berücksichtigt die wesentlichen Projektphasen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Terminplanung, Terminüberwachung und Terminsteuerung beschrieben. Risiken und mögliche Terminabweichungen werden frühzeitig berücksichtigt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden nachvollziehbare Maßnahmen zur Verkürzung bzw. Optimierung der vorgesehenen Terminvorgaben aufgezeigt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und beschreibt eine geeignete Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung. Wesentliche Projektabläufe, Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden dargestellt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Die grundlegenden Abläufe der Terminplanung und Terminverfolgung werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zu Steuerungsmaßnahmen, Risiken oder Reaktionsmöglichkeiten bei Abweichungen. 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden lediglich allgemeine Aussagen zur Terminplanung getroffen; konkrete Maßnahmen zur Terminsicherung fehlen weitgehend. 0 Punkte: Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 4.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 16,06 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und beschreibt eine umfassende Strategie zur Kostensicherung über alle Projektphasen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung dargestellt. Der Umgang mit Kostenrisiken, Planungsänderungen und möglichen Mehrkosten ist nachvollziehbar erläutert. Die Einhaltung der Kostenobergrenze wird durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und stellt geeignete Methoden zur Kostenüberwachung und Kostensteuerung dar. Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens und zum Umgang mit Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Grundlegende Maßnahmen zur Kostenkontrolle werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zur Steuerung von Risiken, Änderungen oder Kostenabweichungen. 2 Punkte: Das Konzept ist ausreichend nachvollziehbar. Es enthält allgemeine Aussagen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, eine umfassende Strategie zur Kostensicherung ist jedoch nur eingeschränkt erkennbar. 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden überwiegend allgemeine Aussagen getroffen; konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens fehlen. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 5% von 10%
- 10 %
LOT-0002 · Planungsleistung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 4 - 8 Lph 1-9
- Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- 1.1.1 Wie ist die Kommunikations-, Koordinationsstruktur u. der Datenaustausch für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten aufgebaut? Zur Bewertung ist ein Konzept einzureichen. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden u. für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Eine strukturierte Kommunikations- u. Datenaustauschorganisation schafft Transparenz über den aktuellen Projektstand u. stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über relevante Änderungen u. Entscheidungen informiert sind, um Informationsverluste, Doppelbearbeitungen u. Verzögerungen in der Zusammenarbeit zu reduzieren. 5 Pkt: Konzept beschreibt eine durchgängige, nachvollziehbare u. dig. Kommunikations- u. Koordinationsstruktur der ELT-Fachplanung innerhalb der vom Auftraggeber / Objektplanung vorgegebenen Projektorganisation. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Entscheidungswege u. Eskalationsprozesse sind eindeutig geregelt. Die ELT-Fachplanung nutzt den vom Auftraggeber / Objektplanung bereitgestellten dig. Planraum / die Projektplattform zur zentralen Datenhaltung, Versionierung sowie zum nachvollziehbaren Austausch u. zur Bereitstellung aktueller Planunterlagen. Automatische Informationen über Änderungen werden über die eingesetzte Projektplattform genutzt. 4 Pkt: Konzept beschreibt eine schlüssige Kommunikations- u. Koordinationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten. Die ELT-Fachplanung nutzt den zentralen dig. Planraum für den Dokumentenaustausch u. die Versionierung. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert; automatische Benachrichtigungen o. einzelne organisatorische Elemente fehlen. 3 Pkt: Konzept beschreibt eine grunds. geeignete Kommunikationsstruktur. Der Datenaustausch erfolgt überwiegend über E-Mail u. Cloud-Lösungen mit nachvollziehbarer Dokumentenablage. Zuständigkeiten u. Kommunikationswege sind beschrieben, weisen jedoch Optimierungspotenzial auf. 2 Pkt: Konzept enthält nur grundlegende Aussagen zur Kommunikation. Zuständigkeiten, Entscheidungswege o. der Datenaustausch sind nur teilweise geregelt. 1 Pkt: Konzept enthält nur allg. Aussagen; eine strukturierte Kommunikations- u. Koordinationsorganisation der ELT-Fachplanung ist nicht erkennbar. 0 Pkt: Keine o. nicht bewertbare Angaben.(2% von 10%) 1.1.2. Wie ist die Planprüfung u. das Schnittstellenmanagement organisiert? Nachweis: Ablauforganigramm, aus dem die Projektorganisation u. die Kommunikations- u. Informationsprozesse während der Planung u. Bauausführung nachvollziehbar hervorgehen. Das Organigramm soll insb. die Projektorganisation mit Zuständigkeiten u. Ansprechpartnern, die Kommunikations- u. Entscheidungswege zwischen allen Projektbeteiligten, den Datenaustausch einschl. Dokumentenmanagement u. Freigabe- u. Prüfprozessen, das Schnittstellenmanagement insb. zwischen den Kostengruppen 300, 400 u. 500 u. das Besprechungswesen einschl. Protokollierung, Aufgabenverfolgung u. Eskalationswegen darstellen.Die systematische Planprüfung u. das aktive Schnittstellenmanagement dienen insb. der Qualitätssicherung u. der Vermeidung von Planungswidersprüchen. Durch die frühzeitige Identifikation u. Klärung fachlicher Konflikte können Folgekosten, Umplanungen u. Beeinträchtigungen des weiteren Projektablaufs vermieden werden. Punkteverteilung: 5 Pkt: Konzept beschreibt einen vollständig strukturierten Prozess für Datenaustausch, Planprüfung u. Schnittstellenmanagement der ELT-Fachplanung. Die Planunterlagen werden über den vom Auftraggeber / Objektplanung bereitgestellten dig. Planraum versioniert bereitgestellt. Geregelte Freigabeprozesse, gewerkeübergreifende Planprüfungen, dokumentierte Schnittstellen u. regelm. Abstimmungen mit Architektur, TGA u. weiteren Fachplanern gewährleisten eine hohe Qualität u. Fehlervermeidung. 4 Pkt: Konzept beschreibt einen schlüssigen Prozess mit zentralem Datenaustausch über den bereitgestellten dig. Planraum, geregelten Freigaben u. definierten Schnittstellen. Einzelne Elemente der Qualitätssicherung sind weniger detailliert beschrieben. 3 Pkt: Konzept beschreibt nachvollziehbare Prozesse für Datenaustausch u. gewerkeübergreifende Abstimmungen. Die Planprüfung erfolgt gemeinsam mit den Fachplanern, ohne durchgängige dig. Freigabeprozesse. 2 Pkt: Konzept beschreibt lediglich grundlegende Regelungen zum Datenaustausch o. zu den Schnittstellen. 1 Pkt: Konzept beschränkt sich auf allg. Aussagen zum Datenaustausch o. zu den Schnittstellen; ein strukturierter Prüfprozess ist nicht erkennbar. 0 Pkt: keine o. nicht bewertbare Angaben.(4% von 10%) 1.1.3 Wie werden die Präsenz vor Ort, das Berichtswesen sowie kurze Reaktionszeiten sichergestellt? Bewertung durch Qualitätskonzept mit Aussagen zur Organisation der Ortspräsenz, zur Häufigkeit u. Struktur der Baubesprechungen in den jew. Leistungsphasen, zu zus. Baustellenbegehungen, zum Berichtswesen einschl. Protokollierung, zur Führung eines Bautagebuchs / einer dig. Baudokumentation u. zu den vorgesehenen Maßnahmen der Qualitätssicherung zu treffen. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Reaktions- u. Eskalationsprozesse bei Abweichungen, Mängeln o. unvorhergesehenen Ereignissen zu erläutern. Konzept muss erkennen lassen, wie eine kontinuierliche Projektüberwachung, eine zeitnahe Kommunikation u. eine wirksame Qualitätssicherung während der gesamten Projektabwicklung gewährleistet werden. 5 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen, zus. regelm. Baustellenbegehungen, Bautagebuch / dig. Baudokumentation mit regelm. Übermittlung an den Auftraggeber, verbindliche Reaktionszeiten. 4 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit zus. regelm. Baustellenbegehungen u. dokumentierter Nachverfolgung von Maßnahmen. 3 Pkt: Wöchentl. Baubesprechungen mit Protokollierung u. geregeltem Berichtswesen. 2 Pkt: Regelm. Baubesprechungen im zweiwöchigen Turnus mit Protokollierung. 1 Pkt: Monatliche Baubesprechungen o. lediglich allg. Aussagen zur Baustellenpräsenz. 0 Pkt: Keine Angaben o. keine regelm. Baubesprechungen vorgesehen. (4% von 10%)
- 10 %
- Das Kriterium "Projektteam und Projektkommunikation" gliedert sich in vier Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2.2.1 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Planungsleistungen zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Planer (Ingenieur, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Fachplaner bzw. Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Fachplaner bzw. Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Fachplaner bzw. Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht für Planungsleistungen zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.2 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Bauleitung zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Bauleiter (Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Bauleiter (Ingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Bauleiter (Ingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Bauleiter (Ingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.3 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Planer auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Erfahrungen bei der Planung von Bauten "Starkstromanlagen" oder "Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen" oder "Nutzungsspezifische Anlagen" oder "Gebäudeautomation" im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.4 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Bauleitung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Planers muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Der verantwortliche Planer ist namentlich zu benennen. Die Berufserfahrung ist durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkte: 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.4 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Bauleiter auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Erfahrungen bei der Planung von Bauten "Starkstromanlagen" oder "Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen" oder "Gebäudeautomation" im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.3 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Bauleiters muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Der verantwortliche Bauleiter ist namentlich zu benennen. Die Berufserfahrung ist durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkt: 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20%
- 20 %
- Referenzen für die SANIERUNG/NEUBAU EINES SCHULGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Beginn der Leistungsphase 2 nach dem 01.01.2021, - Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT § 55 HOAI - Gebäude aus den Bereichen "Starkstromanlagen und Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen oder Fördertechnische Anlagen oder Gebäudeautomation" im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 15.2 zur HOAI 2021 - mindestens ein Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig innerhalb des Referenzzeitraums umfassen, - die Leistungen müssen vollständig durch den Bieter in der für das vorliegende Projekt vorgesehenen Aufgaben- und Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Es sind max. 3 Referenzen abzugeben. Bei Abgabe von mehr als drei Referenzen werden die Referenzen gewertet, die in den Referenzbögen Nr. 1 - 3 eingetragen wurden. Als sehr gut oder gut vergleichbar werden insbesondere Referenzprojekte bewertet, bei denen es sich um Schulgebäude handelt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen, insbesondere der jeweils geltenden Schulbaurichtlinien, geplant, errichtet oder saniert wurden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt insbesondere anhand der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, der Projektkosten sowie der Größe und Größenordnung des jeweiligen Projekts. Dabei wird die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Maßnahme berücksichtigt. Eine Referenz kann auch auf Leistungen eines einzelnen, im Büro tätigen Projektleiters gestützt werden, die dieser gegebenenfalls bei einem früheren Arbeitgeber erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Projektleiter dem Bieter für das ausgeschriebene Projekt zur Verfügung steht und im vorliegenden Projekt als verantwortlicher Projektleiter eingesetzt wird. Die Referenzen sind anhand des beigefügten Formblatts „Referenznachweis“ einzureichen. Für jedes Referenzprojekt ist das Formblatt vollständig und separat auszufüllen. Die Angaben müssen insbesondere die Projektart, den Leistungsumfang, die erbrachten Leistungsphasen, den Bearbeitungszeitraum, die Honorarzone sowie die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Aufgabe nachvollziehbar darstellen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil ist sehr gut vergleichbar. Das Referenzprojekt betrifft die Sanierung oder Errichtung eines Schulgebäudes bzw. eines vergleichbaren Gebäudes aus dem Bereich "Starkstromanlagen" oder "Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen" oder "Gebäudeautomation" im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI 2021. Das Projekt wurde unter vergleichbaren Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung schulbaulicher Anforderungen, durchgeführt. Leistungsumfang, Komplexität und erbrachte Leistungsphasen entsprechen weitgehend der ausgeschriebenen Leistung. 4 Punkte: Referenzprofil ist gut vergleichbar. Das Referenzprojekt weist eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich Nutzung, Planungsaufgabe, Leistungsumfang und Anforderungen auf. Vergleichbare Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind vorhanden. 3 Punkte: Referenzprofil ist befriedigend vergleichbar. Das Referenzprojekt weist wesentliche Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung auf, jedoch bestehen Abweichungen hinsichtlich Nutzung, Umfang, Komplexität oder Rahmenbedingungen. 2 Punkte: Referenzprofil ist ausreichend vergleichbar. Einzelne Aspekte der Referenz entsprechen der ausgeschriebenen Leistung, jedoch bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich Aufgabenstellung, Leistungsumfang oder Projektanforderungen. 1 Punkt: Referenzprofil ist mangelhaft vergleichbar. Nur geringe Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung sind erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 4.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und stellt eine schlüssige, projektbezogene Vorgehensweise zur Terminsicherung dar. Der vorgelegte Zeitablaufplan berücksichtigt die wesentlichen Projektphasen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Terminplanung, Terminüberwachung und Terminsteuerung beschrieben. Risiken und mögliche Terminabweichungen werden frühzeitig berücksichtigt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden nachvollziehbare Maßnahmen zur Verkürzung bzw. Optimierung der vorgesehenen Terminvorgaben aufgezeigt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und beschreibt eine geeignete Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung. Wesentliche Projektabläufe, Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden dargestellt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Die grundlegenden Abläufe der Terminplanung und Terminverfolgung werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zu Steuerungsmaßnahmen, Risiken oder Reaktionsmöglichkeiten bei Abweichungen. 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden lediglich allgemeine Aussagen zur Terminplanung getroffen; konkrete Maßnahmen zur Terminsicherung fehlen weitgehend. 0 Punkte: Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 4.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 16,06 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und beschreibt eine umfassende Strategie zur Kostensicherung über alle Projektphasen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung dargestellt. Der Umgang mit Kostenrisiken, Planungsänderungen und möglichen Mehrkosten ist nachvollziehbar erläutert. Die Einhaltung der Kostenobergrenze wird durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und stellt geeignete Methoden zur Kostenüberwachung und Kostensteuerung dar. Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens und zum Umgang mit Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Grundlegende Maßnahmen zur Kostenkontrolle werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zur Steuerung von Risiken, Änderungen oder Kostenabweichungen. 2 Punkte: Das Konzept ist ausreichend nachvollziehbar. Es enthält allgemeine Aussagen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, eine umfassende Strategie zur Kostensicherung ist jedoch nur eingeschränkt erkennbar. 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden überwiegend allgemeine Aussagen getroffen; konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens fehlen. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 5% von 10%
- 10 %
LOT-0003 · Planungsleistung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53-56 HOAI 2021 Anlagengruppe 1 - 3 Lph 1-9
- Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- 1.1.1 Wie ist die Kommunikations-, Koordinationsstruktur u. der Datenaustausch für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten aufgebaut? Zur Bewertung ist ein Konzept einzureichen. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden u. für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Eine strukturierte Kommunikations- u. Datenaustauschorganisation schafft Transparenz über den aktuellen Projektstand u. stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über relevante Änderungen u. Entscheidungen informiert sind, um Informationsverluste, Doppelbearbeitungen u. Verzögerungen in der Zusammenarbeit zu reduzieren. 5 Pkt: Konzept beschreibt eine durchgängige, nachvollziehbare u. dig. Kommunikations- u. Koordinationsstruktur der HLS-Fachplanung innerhalb der vom Auftraggeber / Objektplanung vorgegebenen Projektorganisation. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Entscheidungswege u. Eskalationsprozesse sind eindeutig geregelt. Die HLS-Fachplanung nutzt den vom Auftraggeber / Objektplanung bereitgestellten dig. Planraum / die Projektplattform zur zentralen Datenhaltung, Versionierung sowie zum nachvollziehbaren Austausch u. zur Bereitstellung aktueller Planunterlagen. Automatische Informationen über Änderungen werden über die eingesetzte Projektplattform genutzt. 4 Pkt: Konzept beschreibt eine schlüssige Kommunikations- u. Koordinationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten. Die HLS-Fachplanung nutzt den zentralen dig. Planraum für den Dokumentenaustausch u. die Versionierung. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert; automatische Benachrichtigungen o. einzelne organisatorische Elemente fehlen. 3 Pkt: Konzept beschreibt eine grunds. geeignete Kommunikationsstruktur. Der Datenaustausch erfolgt überwiegend über E-Mail u. Cloud-Lösungen mit nachvollziehbarer Dokumentenablage. Zuständigkeiten u. Kommunikationswege sind beschrieben, weisen jedoch Optimierungspotenzial auf. 2 Pkt: Konzept enthält nur grundlegende Aussagen zur Kommunikation. Zuständigkeiten, Entscheidungswege o. der Datenaustausch sind nur teilweise geregelt. 1 Pkt: Konzept enthält nur allg. Aussagen; eine strukturierte Kommunikations- u. Koordinationsorganisation der HLS-Fachplanung ist nicht erkennbar. 0 Pkt: Keine o. nicht bewertbare Angaben.(2% von 10%) 1.1.2. Wie ist die Planprüfung u. das Schnittstellenmanagement organisiert? Nachweis: Ablauforganigramm, aus dem die Projektorganisation u. die Kommunikations- u. Informationsprozesse während der Planung u. Bauausführung nachvollziehbar hervorgehen. Das Organigramm soll insb. die Projektorganisation mit Zuständigkeiten u. Ansprechpartnern, die Kommunikations- u. Entscheidungswege zwischen allen Projektbeteiligten, den Datenaustausch einschl. Dokumentenmanagement u. Freigabe- u. Prüfprozessen, das Schnittstellenmanagement insb. zwischen den Kostengruppen 300, 400 u. 500 u. das Besprechungswesen einschl. Protokollierung, Aufgabenverfolgung u. Eskalationswegen darstellen.Die systematische Planprüfung u. das aktive Schnittstellenmanagement dienen insb. der Qualitätssicherung u. der Vermeidung von Planungswidersprüchen. Durch die frühzeitige Identifikation u. Klärung fachlicher Konflikte können Folgekosten, Umplanungen u. Beeinträchtigungen des weiteren Projektablaufs vermieden werden. Punkteverteilung: 5 Pkt: Konzept beschreibt einen vollständig strukturierten Prozess für Datenaustausch, Planprüfung u. Schnittstellenmanagement der HLS-Fachplanung. Die Planunterlagen werden über den vom Auftraggeber / Objektplanung bereitgestellten dig. Planraum versioniert bereitgestellt. Geregelte Freigabeprozesse, gewerkeübergreifende Planprüfungen, dokumentierte Schnittstellen u. regelm. Abstimmungen mit Architektur, TGA u. weiteren Fachplanern gewährleisten eine hohe Qualität u. Fehlervermeidung. 4 Pkt: Konzept beschreibt einen schlüssigen Prozess mit zentralem Datenaustausch über den bereitgestellten dig. Planraum, geregelten Freigaben u. definierten Schnittstellen. Einzelne Elemente der Qualitätssicherung sind weniger detailliert beschrieben. 3 Pkt: Konzept beschreibt nachvollziehbare Prozesse für Datenaustausch u. gewerkeübergreifende Abstimmungen. Die Planprüfung erfolgt gemeinsam mit den Fachplanern, ohne durchgängige dig. Freigabeprozesse. 2 Pkt: Konzept beschreibt lediglich grundlegende Regelungen zum Datenaustausch o. zu den Schnittstellen. 1 Pkt: Konzept beschränkt sich auf allg. Aussagen zum Datenaustausch o. zu den Schnittstellen; ein strukturierter Prüfprozess ist nicht erkennbar. 0 Pkt: keine o. nicht bewertbare Angaben.(4% von 10%) 1.1.3 Wie werden die Präsenz vor Ort, das Berichtswesen sowie kurze Reaktionszeiten sichergestellt? Bewertung durch Qualitätskonzept mit Aussagen zur Organisation der Ortspräsenz, zur Häufigkeit u. Struktur der Baubesprechungen in den jew. Leistungsphasen, zu zus. Baustellenbegehungen, zum Berichtswesen einschl. Protokollierung, zur Führung eines Bautagebuchs / einer dig. Baudokumentation u. zu den vorgesehenen Maßnahmen der Qualitätssicherung zu treffen. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Reaktions- u. Eskalationsprozesse bei Abweichungen, Mängeln o. unvorhergesehenen Ereignissen zu erläutern. Konzept muss erkennen lassen, wie eine kontinuierliche Projektüberwachung, eine zeitnahe Kommunikation u. eine wirksame Qualitätssicherung während der gesamten Projektabwicklung gewährleistet werden. 5 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen, zus. regelm. Baustellenbegehungen, Bautagebuch / dig. Baudokumentation mit regelm. Übermittlung an den Auftraggeber, verbindliche Reaktionszeiten. 4 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit zus. regelm. Baustellenbegehungen u. dokumentierter Nachverfolgung von Maßnahmen. 3 Pkt: Wöchentl. Baubesprechungen mit Protokollierung u. geregeltem Berichtswesen. 2 Pkt: Regelm. Baubesprechungen im zweiwöchigen Turnus mit Protokollierung. 1 Pkt: Monatliche Baubesprechungen o. lediglich allg. Aussagen zur Baustellenpräsenz. 0 Pkt: Keine Angaben o. keine regelm. Baubesprechungen vorgesehen. (4% von 10%)
- 10 %
- Das Kriterium "Projektteam" gliedert sich in vier Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2..2.1 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Planungsleistungen zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Planer (Ingenieur, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Fachplaner bzw. Ingenieure der Fachrichtung Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Fachplaner bzw. Ingenieure der Fachrichtung Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Fachplaner bzw. Ingenieur der Fachrichtung Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht für Planungsleistungen zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.2 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Bauleitung zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Bauleiter (Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Bauleiter (Ingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Bauleiter (Ingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Bauleiter (Ingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.3 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Planer auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Erfahrungen bei der Planung von Bauten "Abwasser-, Wasser und Gasanlagen" oder "Warmwasserversogungsanlagen" oder "Lüftungstechnische Anlagen" im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.4 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Bauleitung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Planers muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Der verantwortliche Planer ist namentlich zu benennen. Die Berufserfahrung ist durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkte: 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.4 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Bauleiter auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Erfahrungen bei der Planung von Bauten "Abwasser-, Wasser und Gasanlagen" oder "Warmwasserversogungsanlagen" oder "Lüftungstechnische Anlagen" im Sinne der Anlage 15.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.3 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Bauleiters muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Der verantwortliche Bauleiter ist namentlich zu benennen. Die Berufserfahrung ist durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkt: 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20%
- 20 %
- Referenzen für die SANIERUNG/NEUBAU EINES SCHULGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Beginn der Leistungsphase 2 nach dem 01.01.2021, - Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS § 55 HOAI - Gebäude aus den Bereichen "Abwasser-, Wasser und Gasanlagen" oder "Warmwasserversogungsanlagen" oder "Lüftungstechnische Anlagen" im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 15.2 zur HOAI 2021 - mindestens ein Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig innerhalb des Referenzzeitraums umfassen, - die Leistungen müssen vollständig durch den Bieter in der für das vorliegende Projekt vorgesehenen Aufgaben- und Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Es sind max. 3 Referenzen abzugeben. Bei Abgabe von mehr als drei Referenzen werden die Referenzen gewertet, die in den Referenzbögen Nr. 1 - 3 eingetragen wurden. Als sehr gut oder gut vergleichbar werden insbesondere Referenzprojekte bewertet, bei denen es sich um Schulgebäude handelt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen, insbesondere der jeweils geltenden Schulbaurichtlinien, geplant, errichtet oder saniert wurden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt insbesondere anhand der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, der Projektkosten sowie der Größe und Größenordnung des jeweiligen Projekts. Dabei wird die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Maßnahme berücksichtigt. Eine Referenz kann auch auf Leistungen eines einzelnen, im Büro tätigen Projektleiters gestützt werden, die dieser gegebenenfalls bei einem früheren Arbeitgeber erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Projektleiter dem Bieter für das ausgeschriebene Projekt zur Verfügung steht und im vorliegenden Projekt als verantwortlicher Projektleiter eingesetzt wird. Die Referenzen sind anhand des beigefügten Formblatts „Referenznachweis“ einzureichen. Für jedes Referenzprojekt ist das Formblatt vollständig und separat auszufüllen. Die Angaben müssen insbesondere die Projektart, den Leistungsumfang, die erbrachten Leistungsphasen, den Bearbeitungszeitraum, die Honorarzone sowie die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Aufgabe nachvollziehbar darstellen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil ist sehr gut vergleichbar. Das Referenzprojekt betrifft die Sanierung oder Errichtung eines Schulgebäudes bzw. eines vergleichbaren Gebäudes aus dem Bereich "Abwasser-, Wasser und Gasanlagen" oder "Warmwasserversogungsanlagen" oder "Lüftungstechnische Anlagen" im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 15.2 zur HOAI 2021. Das Projekt wurde unter vergleichbaren Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung schulbaulicher Anforderungen, durchgeführt. Leistungsumfang, Komplexität und erbrachte Leistungsphasen entsprechen weitgehend der ausgeschriebenen Leistung. 4 Punkte: Referenzprofil ist gut vergleichbar. Das Referenzprojekt weist eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich Nutzung, Planungsaufgabe, Leistungsumfang und Anforderungen auf. Vergleichbare Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind vorhanden. 3 Punkte: Referenzprofil ist befriedigend vergleichbar. Das Referenzprojekt weist wesentliche Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung auf, jedoch bestehen Abweichungen hinsichtlich Nutzung, Umfang, Komplexität oder Rahmenbedingungen. 2 Punkte: Referenzprofil ist ausreichend vergleichbar. Einzelne Aspekte der Referenz entsprechen der ausgeschriebenen Leistung, jedoch bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich Aufgabenstellung, Leistungsumfang oder Projektanforderungen. 1 Punkt: Referenzprofil ist mangelhaft vergleichbar. Nur geringe Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung sind erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 4.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und stellt eine schlüssige, projektbezogene Vorgehensweise zur Terminsicherung dar. Der vorgelegte Zeitablaufplan berücksichtigt die wesentlichen Projektphasen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Terminplanung, Terminüberwachung und Terminsteuerung beschrieben. Risiken und mögliche Terminabweichungen werden frühzeitig berücksichtigt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden nachvollziehbare Maßnahmen zur Verkürzung bzw. Optimierung der vorgesehenen Terminvorgaben aufgezeigt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und beschreibt eine geeignete Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung. Wesentliche Projektabläufe, Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden dargestellt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Die grundlegenden Abläufe der Terminplanung und Terminverfolgung werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zu Steuerungsmaßnahmen, Risiken oder Reaktionsmöglichkeiten bei Abweichungen. 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden lediglich allgemeine Aussagen zur Terminplanung getroffen; konkrete Maßnahmen zur Terminsicherung fehlen weitgehend. 0 Punkte: Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 4.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 16,06 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und beschreibt eine umfassende Strategie zur Kostensicherung über alle Projektphasen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung dargestellt. Der Umgang mit Kostenrisiken, Planungsänderungen und möglichen Mehrkosten ist nachvollziehbar erläutert. Die Einhaltung der Kostenobergrenze wird durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und stellt geeignete Methoden zur Kostenüberwachung und Kostensteuerung dar. Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens und zum Umgang mit Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Grundlegende Maßnahmen zur Kostenkontrolle werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zur Steuerung von Risiken, Änderungen oder Kostenabweichungen. 2 Punkte: Das Konzept ist ausreichend nachvollziehbar. Es enthält allgemeine Aussagen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, eine umfassende Strategie zur Kostensicherung ist jedoch nur eingeschränkt erkennbar. 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden überwiegend allgemeine Aussagen getroffen; konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens fehlen. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 5% von 10%
- 10 %
LOT-0004 · Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 HOAI 2021 Lph 1-6
- Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- Das Kriterium "Projektorganisation und Präsenz" gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 1.1.1. Wie ist die Kommunikations-, Koordinationsstruktur und der Datenaustausch für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten aufgebaut? Zur Bewertung ist ein Konzept einzureichen. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden u. für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Eine strukturierte Kommunikations- u. Datenaustauschorganisation schafft Transparenz über den aktuellen Projektstand u. stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über relevante Änderungen u. Entscheidungen informiert sind, um Informationsverluste, Doppelbearbeitungen u. Verzögerungen in der Zusammenarbeit zu reduzieren. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept beschreibt eine durchgängige, nachvollziehbare und digitale Kommunikations- und Koordinationsstruktur der Tragwerk-Fachplanung innerhalb der vom Auftraggeber bzw. der Objektplanung vorgegebenen Projektorganisation. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Entscheidungswege und Eskalationsprozesse sind eindeutig geregelt. Die Tragwerk-Fachplanung nutzt den vom Auftraggeber bzw. der Objektplanung bereitgestellten digitalen Planraum bzw. die Projektplattform zur zentralen Datenhaltung, Versionierung sowie zum nachvollziehbaren Austausch und zur Bereitstellung aktueller Planunterlagen. Automatische Informationen über Änderungen werden über die eingesetzte Projektplattform genutzt. 4 Punkte: Das Konzept beschreibt eine schlüssige Kommunikations- und Koordinationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten. Die Tragwerk-Fachplanung nutzt den zentralen digitalen Planraum für den Dokumentenaustausch und die Versionierung. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert; automatische Benachrichtigungen oder einzelne organisatorische Elemente fehlen. 3 Punkte: Das Konzept beschreibt eine geeignete Kommunikationsstruktur. Der Datenaustausch erfolgt überwiegend über E-Mail und Cloud-Lösungen. Zuständigkeiten und Kommunikationswege sind beschrieben. 2 Punkte: Das Konzept enthält grundlegende Aussagen zur Kommunikation. Zuständigkeiten, Entscheidungswege oder der Datenaustausch sind nur teilweise geregelt. 1 Punkt: Das Konzept enthält lediglich allgemeine Aussagen; eine strukturierte Kommunikations- und Koordinationsorganisation der Tragwerk-Fachplanung ist nicht erkennbar. 0 Punkte:Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 1.1.2 Wie ist die Planprüfung und das Schnittstellenmanagement organisiert? Nachweis: Ablauforganigramm, aus dem die Projektorganisation u. die Kommunikations- u. Informationsprozesse während der Planung u. Bauausführung nachvollziehbar hervorgehen. Das Organigramm soll insb. die Projektorganisation mit Zuständigkeiten u. Ansprechpartnern, die Kommunikations- u. Entscheidungswege zwischen allen Projektbeteiligten, den Datenaustausch einschl. Dokumentenmanagement u. Freigabe- u. Prüfprozessen, das Schnittstellenmanagement insb. zwischen den Kostengruppen 300, 400 u. 500 u. das Besprechungswesen einschl. Protokollierung, Aufgabenverfolgung u. Eskalationswegen darstellen.Die systematische Planprüfung u. das aktive Schnittstellenmanagement dienen insb. der Qualitätssicherung u. der Vermeidung von Planungswidersprüchen. Durch die frühzeitige Identifikation u. Klärung fachlicher Konflikte können Folgekosten, Umplanungen u. Beeinträchtigungen des weiteren Projektablaufs vermieden werden. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept beschreibt einen vollständig strukturierten Prozess für Datenaustausch, Planprüfung und Schnittstellenmanagement. Es umfasst eine zentrale Projektplattform, Versionierung, geregelte Freigabeprozesse, gewerkeübergreifende Planprüfungen (z. B. Kollisions- oder Planüberlagerungsprüfungen), dokumentierte Schnittstellen sowie regelmäßige Abstimmungen und Kontrollen vor Ort. Das Konzept lässt einen hohen Beitrag zur Fehlervermeidung und Qualitätssicherung erwarten. 4 Punkte: Das Konzept beschreibt einen schlüssigen Prozess mit zentralem Datenaustausch, geregelten Freigaben, definierten Schnittstellen und regelmäßigen gewerkeübergreifenden Planprüfungen. Einzelne Elemente der Qualitätssicherung sind weniger detailliert beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept beschreibt nachvollziehbare Prozesse für Datenaustausch und gewerkeübergreifende Abstimmungen. Die Planprüfung erfolgt gemeinsam mit den Fachplanern, jedoch ohne durchgängige digitale Prüf- oder Freigabeprozesse. 2 Punkte: Das Konzept beschreibt lediglich grundlegende Regelungen zum Datenaustausch oder zu den Schnittstellen. Die Planprüfung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 1 Punkt: Das Konzept beschränkt sich im Wesentlichen auf die Benennung von Schnittstellen; ein strukturierter Prüf- und Datenaustauschprozess ist nicht erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10%
- 10 %
- Das Kriterium "Projektteam" gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2..2.1 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Planungsleistungen zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Planer (Bauingenieur/Tragwerksplaner, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Bauingenieure/Tragwerksplaner mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Bauingenieure/Tragwerksplaner mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Bauingenieure/Tragwerksplaner mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht für Planungsleistungen zur Verfügung. Gewichtung: 10% von 20% 2.2.2 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Planer auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Der verantwortliche Planer muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei der Planung von Bauten der Nutzungsart „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Doppelnennung mit dem verantwortlichen Bauleiter ist möglich, sofern die betreffende Person nachweislich sowohl Planungs- als auch Bauleitungsleistungen erbracht hat und hierfür entsprechende Berufserfahrung nachweist. Der verantwortliche Planer ist namentlich zu benennen. Die Berufserfahrung ist durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkte: 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 10% von 20%
- 20 %
- Referenzen für die SANIERUNG/NEUBAU EINES SCHULGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Beginn der Leistungsphase 2 nach dem 01.01.2021, - Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI - Gebäude aus den Bereichen der Honorarzone III "Tragwerke mit durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchung" hier: Schulen im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 14.2 HOAI 2021 - mindestens Honorarzone III, - mindestens ein Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig innerhalb des Referenzzeitraums umfassen, - die Leistungen müssen vollständig durch den Bieter in der für das vorliegende Projekt vorgesehenen Aufgaben- und Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Es sind max. 3 Referenzen abzugeben. Bei Abgabe von mehr als drei Referenzen werden die Referenzen gewertet, die in den Referenzbögen Nr. 1 - 3 eingetragen wurden. Als sehr gut oder gut vergleichbar werden insbesondere Referenzprojekte bewertet, bei denen es sich um Schulgebäude handelt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen, insbesondere der jeweils geltenden Schulbaurichtlinien, geplant, errichtet oder saniert wurden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt insbesondere anhand der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, der Projektkosten sowie der Größe und Größenordnung des jeweiligen Projekts. Dabei wird die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Maßnahme berücksichtigt. Eine Referenz kann auch auf Leistungen eines einzelnen, im Büro tätigen Projektleiters gestützt werden, die dieser gegebenenfalls bei einem früheren Arbeitgeber erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Projektleiter dem Bieter für das ausgeschriebene Projekt zur Verfügung steht und im vorliegenden Projekt als verantwortlicher Projektleiter eingesetzt wird. Die Referenzen sind anhand des beigefügten Formblatts „Referenznachweis“ einzureichen. Für jedes Referenzprojekt ist das Formblatt vollständig und separat auszufüllen. Die Angaben müssen insbesondere die Projektart, den Leistungsumfang, die erbrachten Leistungsphasen, den Bearbeitungszeitraum, die Honorarzone sowie die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Aufgabe nachvollziehbar darstellen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil ist sehr gut vergleichbar. Das Referenzprojekt betrifft die Sanierung oder Errichtung eines Schulgebäudes bzw. eines vergleichbaren Gebäudes aus dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021. Das Projekt wurde unter vergleichbaren Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung schulbaulicher Anforderungen, durchgeführt. Leistungsumfang, Komplexität und erbrachte Leistungsphasen entsprechen weitgehend der ausgeschriebenen Leistung. 4 Punkte: Referenzprofil ist gut vergleichbar. Das Referenzprojekt weist eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich Nutzung, Planungsaufgabe, Leistungsumfang und Anforderungen auf. Vergleichbare Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind vorhanden. 3 Punkte: Referenzprofil ist befriedigend vergleichbar. Das Referenzprojekt weist wesentliche Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung auf, jedoch bestehen Abweichungen hinsichtlich Nutzung, Umfang, Komplexität oder Rahmenbedingungen. 2 Punkte: Referenzprofil ist ausreichend vergleichbar. Einzelne Aspekte der Referenz entsprechen der ausgeschriebenen Leistung, jedoch bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich Aufgabenstellung, Leistungsumfang oder Projektanforderungen. 1 Punkt: Referenzprofil ist mangelhaft vergleichbar. Nur geringe Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung sind erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 30% von 30%
- 30 %
- Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 4.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und stellt eine schlüssige, projektbezogene Vorgehensweise zur Terminsicherung dar. Der vorgelegte Zeitablaufplan berücksichtigt die wesentlichen Projektphasen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Terminplanung, Terminüberwachung und Terminsteuerung beschrieben. Risiken und mögliche Terminabweichungen werden frühzeitig berücksichtigt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden nachvollziehbare Maßnahmen zur Verkürzung bzw. Optimierung der vorgesehenen Terminvorgaben aufgezeigt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und beschreibt eine geeignete Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung. Wesentliche Projektabläufe, Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden dargestellt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Die grundlegenden Abläufe der Terminplanung und Terminverfolgung werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zu Steuerungsmaßnahmen, Risiken oder Reaktionsmöglichkeiten bei Abweichungen. 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden lediglich allgemeine Aussagen zur Terminplanung getroffen; konkrete Maßnahmen zur Terminsicherung fehlen weitgehend. 0 Punkte: Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 4.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 16,06 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und beschreibt eine umfassende Strategie zur Kostensicherung über alle Projektphasen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung dargestellt. Der Umgang mit Kostenrisiken, Planungsänderungen und möglichen Mehrkosten ist nachvollziehbar erläutert. Die Einhaltung der Kostenobergrenze wird durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und stellt geeignete Methoden zur Kostenüberwachung und Kostensteuerung dar. Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens und zum Umgang mit Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Grundlegende Maßnahmen zur Kostenkontrolle werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zur Steuerung von Risiken, Änderungen oder Kostenabweichungen. 2 Punkte: Das Konzept ist ausreichend nachvollziehbar. Es enthält allgemeine Aussagen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, eine umfassende Strategie zur Kostensicherung ist jedoch nur eingeschränkt erkennbar. 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden überwiegend allgemeine Aussagen getroffen; konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens fehlen. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 5% von 10%
- 10 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: #1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. #2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. #3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. #4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. -- - Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen. #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.