Fachplanung Tragwerksplanung für Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kleinlüder

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.02.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
100120-2026
Verfahrensnummer
c5fabecd-d706-45b0-bf83-b619e14865c7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Fulda beauftragt die Fachplanung für die Tragwerksplanung im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst den Abriss, den Anbau inklusive Kellergeschoss, einen eingeschossigen Neubau zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs sowie energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Brandschutz. Die Gesamtkosten werden mit ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt und die Vertragslaufzeit beträgt etwa 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung

    Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung TWP erbracht. Eine Machbarkeitsstudie des Architekten zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung Besondere Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahme - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Holzbau / Holzverbindungen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Holzbau - Prüfen der Ausführungs- und Montagepläne der ausführenden Firmen im Holzbau / Fertigteilbau - Im Bestand sollen lediglich Umbaumaßnahmen im Innenbereich erfolgen. Ein statisch relevanter Eingriff in die vorhandene Bausubstanz / das Tragwerk ist nicht vorgesehen. Ggf. erforderliche Teilleistungen zur Beratung der beschriebenen Maßnahmen sollen nach Aufwand erbracht und über Stundensätze honoriert werden. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in einem Zug - Auslagerung der Klassen während der Bauphase durch AG - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung

Bürovorstellung
10 %
Fachkunde und Qualifikation
20 %
Projektabwicklung / Organisation / Qualitätssicherung / Dokumentation
10 %
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
13 %
Verfügbarkeit / Kapazitäten / Präsenz
10 %
Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
17 %
Honorarangebot
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 563614-2026

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