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Architektenleistungen für den Ersatzneubau der Sporthalle der Universität Konstanz

Baden-Württemberg
Konstanz, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturleistungenHochbauOeffentliche VerwaltungSportstaettenbauUniversitaetsbauHoai Planung
Auftragswert
€1.6M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Architektenleistungen für den Ersatzneubau einer Sporthalle an der Universität Konstanz aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI, inklusive der Planung einer Interims-Sporthalle. Die Bauwerkskosten für das Projekt werden auf 15 Millionen Euro netto geschätzt, die Baudurchführung ist für den Zeitraum von 2028 bis 2030 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

78464 Konstanz, Mainaustraße 213, Universität Konstanz, Ersatzneubau Sporthalle, Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, plant als Eigentümer der landeseigenen Immobilien der Universität Konstanz die Realisierung eines Ersatzneubaus für die universitäre Sporthalle am Standort Konstanz-Egg. Das bestehende Hauptgebäude (Dreifeldsporthalle) ist nach rund 44 Jahren intensivem Lehr- und Forschungsbetrieb abgängig. Um einen modernen und funktionalen Sportstättenbetrieb für Forschung und Lehre zu gewährleisten, wird ein Ersatzneubau am gleichen Standort mit einer Nutzungsfläche (NUF 1-7) von ca. 2.450 m² angestrebt. Bestehende Anbauten sind zu erhalten und funktional in den Entwurf des Ersatzneubaus einzubinden. Das Gebäude ist baurechtlich und brandschutztechnisch als Versammlungsstätte (für Sonderveranstaltungen durch die Universität) zu konzipieren. Zudem ist die Planung und Realisierung eines Interims, welches während der Bauzeit auf den benachbarten Sportanlagen errichtet werden soll, integraler Bestandteil des Gesamtauftrags. Die geschätzten Bauwerkskosten belaufen sich auf 15 Mio. € netto. Die Baudurchführung ist vorgesehen von Juni 2028 bis September 2030.

VergabeHero-Einschätzung

Das Land Baden-Württemberg plant den Ersatzneubau der in die Jahre gekommenen Sporthalle auf dem Campus der Universität Konstanz. Gesucht werden Architekten für die Objektplanung, die sowohl den Neubau als auch eine temporäre Interims-Sporthalle für die Bauzeit umfassen. Das Projekt ist anspruchsvoll, da bestehende Anbauten integriert werden müssen und das Gebäude zudem als Versammlungsstätte für Sonderveranstaltungen konzipiert werden soll. Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum von Juni 2028 bis September 2030 angesetzt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume)
€1.6M

Objektplanungsleistungen für Gebäude nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1 für den Ersatzneubau Sporthalle sowie einer Interims-Sporthalle an der Universität Konstanz. Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphasen 4, 5, 8 und 9. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ' https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/ ', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-49352 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    siehe M130

    50%
  • quality

    siehe M130

    30%
  • price

    ---

    20%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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