Architektenleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung eines Wohngebäudes in Brandenburg an der Havel

Was wird ausgeschrieben
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH schreibt Architektenleistungen für die Sanierung eines Wohngebäudes aus den 1960er Jahren aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI, wobei die Leistungsphasen 1 bis 4 fest und 5 bis 9 optional vergeben werden. Die Arbeiten finden teilweise im bewohnten Zustand statt.
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Beauftragt werden sollen Architektenleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung eines Wohngebäudes in Brandenburg an der Havel, insbesondere die Leistung der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Die Leistungsphasen 1-4 werden fest vergeben und optional die Leistungsphasen 5-9. Die Sanierung erfolgt in Teilen voraussichtlich im bewohnten Zustand.
Die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel sucht ein Architekturbüro für die energetische und funktionale Sanierung eines Wohnblocks aus den 1960er Jahren. Da die Modernisierung teilweise während der laufenden Nutzung stattfindet, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume, wobei zunächst die ersten vier Leistungsphasen fest beauftragt werden und die weiteren Phasen bis zur Fertigstellung optional bleiben. Dies ist ein klassisches Sanierungsprojekt im kommunalen Wohnungsbau, das Erfahrung mit industrieller Bauweise erfordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH beabsichtigt die umfassende energetische und funktionale Sanierung des mehrgeschossigen Wohngebäudes Willi-Sänger-Straße 32-38. Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein Wohngebäude in industrieller Bauweise aus der Entstehungszeit der 1960er Jahre in 0,8-MP-Bauart. Das Gebäude weist nach den vorliegenden Unterlagen einen erheblichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Die Maßnahme betrifft insbesondere Gebäudehülle, Dach, Fassade, Fenster, Außentüren, Balkone, Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Kellerbereiche, Innenbereiche sowie Schnittstellen zu den haustechnischen Anlagen. Das Gebäude Willi-Sänger-Straße 32-38 verfügt nach den vorliegenden Planungsangaben über vier Wohngeschosse einschließlich Erdgeschoss sowie ein Kellergeschoss. Es besitzt eine Länge von etwa 75 m, eine Tiefe von rund 9,80 m und eine Traufhöhe von circa 9,60 m über Gelände. Die Regelgeschosshöhe beträgt etwa 2,80 m. Die vertikale Erschließung erfolgt über zentral angeordnete Treppenaufgänge. Pro Etage sind je Aufgang drei Wohneinheiten angeordnet. Insgesamt befinden sich 48 Wohnungen im Gebäude. Sämtliche Wohnungen verfügen über Balkone, die im Zuge der Maßnahme zu berücksichtigen sind. Der Wohnungsbestand besteht derzeit ausschließlich aus Zwei-Raum-Wohnungen mit vergleichbaren Grundrissstrukturen. Die Wohnflächen liegen im Wesentlichen bei rund 50 m² für die Wohnungen in der Gebäudeeinheit. Im Rahmen der Planung sind nur solche Grundrissanpassungen vorgesehen, die funktionale Verbesserungen, die Genehmigungsfähigkeit oder die Umsetzung notwendiger technischer und brandschutzrechtlicher Anforderungen unterstützen. Grundlegende Veränderungen der bestehenden Wohnungsstruktur sind derzeit nicht vorgesehen, die wirtschaftliche Grundstruktur des Gebäudes soll erhalten bleiben. Die Sanierung wird voraussichtlich zumindest teilweise im bewohnten Zustand durchgeführt. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an Bauablaufplanung, Schutz bewohnter Bereiche, Zugänglichkeit, Sicherheit, Kommunikation mit der Mieterschaft und abschnittsweise Umsetzung. Die Finanzierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln der ILB des Landes Brandenburg im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgen. Die derzeitige Wohnfläche von 2.428 m² soll unter Berücksichtigung der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie 100 % geförderten Wohnraum abdecken. Grundlage bildet das ILB-Förderprogramm für die generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 12.02.2026. Die Grundrisse verbleiben im Bestand, sollen aber nach Möglichkeit barrierearm hergestellt werden. Im Bereich des geförderten Wohnraums gelten die Wohnungsgrößen der aktuell zu Grunde gelegten Förderrichtlinie. Der Gebrauchswert soll sich maßgeblich erhöhen. Das Gebäude soll nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen versorgen. Die Baukosten (KGR 300-400) dürfen 1.744,35 EUR netto je m² Wohnfläche gemäß WoFIV nicht überschreiten. Gewünschter Planungsbeginn 05.10.2026 Fertigstellung Vorplanung 27.10.2026 Fertigstellung Entwurfs-/Genehmigungsplanung 08.01.2027 Einreichung Bauantrag 18.01.2027 Geplanter Baubeginn 01.04.2027 Geplante Fertigstellung 31.07.2027
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality24%
Bewertet wird, inwieweit das Angebot ein nachvollziehbares, projektspezifisches und fachlich belastbares Verständnis der ausgeschriebenen Planungsaufgabe erkennen lässt. Maßgeblich ist insbesondere der Umgang mit der umfassenden energetischen und funktionalen Sanierung des Bestandsgebäudes, der Gebäudehülle, der Innenbereiche, der Balkone, der haustechnischen Schnittstellen, der vorhandenen Wohnungsstruktur sowie der voraussichtlichen Durchführung im teilweise bewohnten Zustand.
- quality27%
Bewertet werden die Bürogröße, die Berufsjahre sowie die Beteiligung des Projektleiters an vergleichbaren Projekten.
- quality24%
Bewertet werden bis zu drei Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Planungsleistungen für Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung mehrgeschossiger Wohngebäude im Bestand. Die Vergleichbarkeit bemisst sich nach Bauaufgabe, Leistungsumfang, Projektgröße, Komplexität und übertragbaren Anforderungen.
- quality10%
Der Bieter hat mit dem Angebot im Wege einer formlosen Eigenerklärung anzugeben und zu bestätigen, innerhalb welcher Frist Vor-Ort-Termine sichergestellt werden können. Die Erklärung bildet die Grundlage der Bewertung.
- price15%
Bewertet wird die vom Bieter angebotene Wertungssumme gemäß Honorarformblatt. Die Wertungssumme ist in den Vergabeunterlagen eindeutig zu definieren.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung