Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: PlanBar Architektur GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·469264-2026

Architektenleistung Objektplanung für Erweiterungsbau der KGS Nombericher Straße in Duisburg

Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturleistungObjektplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungGanztagsbetreuung
Auftragswert
~€280k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Duisburg schreibt Architektenleistungen für die Objektplanung gemäß HOAI §§ 34 ff. für die Erweiterung der KGS Nombericher Straße aus. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Das Projekt ist Teil eines größeren Programms zur Erweiterung von 15 Schulstandorten im Stadtgebiet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung KGS Nombericher Str." in Duisburg-Untermeiderich.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Duisburg sucht ein Architekturbüro für die Planung eines Erweiterungsbaus an der Katholischen Grundschule (KGS) in der Nombericher Straße. Das Projekt dient dazu, zusätzliche Räume für die offene Ganztagsbetreuung zu schaffen, um den gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder zu erfüllen. Die beauftragten Leistungen umfassen die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Vorhaben ist Teil einer stadtweiten Initiative, bei der insgesamt 15 Schulstandorte durch An-, Um- oder Neubauten erweitert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-0058 Architektenleistung Objektplanung, KGS Nombericher Str. 74, 47137 Duisburg

Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet, werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der KGS Nombericher Straße ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa, eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.090 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen, der Abbruch der WC-Anlage, der Fluchttreppe und der vorhandener Spielgeräte und die Aufstellung eines Ersatz WC-Containers vollzogen werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.

CPV 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)

    40%
  • quality

    Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an PlanBar Architektur GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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