Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Paul Raphael Schägner PlanungsgmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·432084-2026

Architektenleistung Objektplanung für die Erweiterung der Alfred-Adler-Schule in Duisburg

Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Duisburg schreibt Architektenleistungen für die Objektplanung gemäß HOAI für die Erweiterung der Alfred-Adler-Schule aus. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung im Rahmen eines stadtweiten Programms an 15 Standorten. Der Auftrag umfasst die Planung von Gebäude und Innenräumen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung FÖS Alfred-Adler-Schule" in Duisburg-Vierlinden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Duisburg sucht ein Architekturbüro für die Planung eines Erweiterungsbaus an der Alfred-Adler-Schule. Dieses Projekt ist Teil eines größeren Programms, bei dem an insgesamt 15 Schulstandorten neue Räume für die offene Ganztagsbetreuung geschaffen werden, um den künftigen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Die beauftragten Leistungen umfassen die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftraggeber ist das Sondervermögen Immobilien Duisburg, vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturObjektplanungOeffentliche VerwaltungSchulbauGanztagsbetreuungHoai
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-0047 Architektenleistung Objektplanung, FÖS Alfed-Adler-Schule, Franz-Lenze-Str. 97a, 47178 Duisburg

Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der FÖS Alfred-Adler ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.030 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Rodungsarbeiten vollzogen werden. Es soll außerdem eine Erweiterung der Schulhofflächen durchgeführt werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.

CPV 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)

    40%
  • quality

    Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Paul Raphael Schägner PlanungsgmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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