Archäologische Untersuchungen für die Verlegung der B 169 bei Salbitz–Riesa
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung LeipzigProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 386467-2026
- Verfahrensnummer
- baeee9fe-a923-4c01-9666-2de8afa659c4
- CPV-Codes
- 45112500 · Erdbewegungsarbeiten
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Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, beauftragt archäologische Untersuchungen im Rahmen der Verlegung der Bundesstraße B 169 zwischen Salbitz und Riesa. Der Umfang umfasst unter anderem die Bearbeitung und den Vorabtrag der Vegetations- und Oberbodenschicht auf jeweils 51.582 m², einen Feinabtrag von 14.520 m³ sowie die Herstellung einer Schottertragschicht auf 2.000 m². Angebote können bis zum 9. Juli 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Archäologische Untersuchungen in TBA 1, GS 2
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Verlegung Salbitz - Riesa, 3. BA Los 1.1.1 Archäologische Untersuchungen in TBA 1, GS 2
B 169, Verlegung Salbitz - Riesa, 3. BA, Los 1.1.1 Archäologische Untersuchungen in TBA 1, GS 2 Grobmengen: Vegetationsdecke bearbeiten 51.582,00 m2 Abtrag Oberboden, Vorabtrag 51.582,00 m2 Feinabtrag bis archäol. relevanter HZ 14.520,00 m3 Oberboden, gelagert, andecken 51.582,00 m2 Schottertragschicht herstellen 2000,00 m2
Frist: 09.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. die bei der Angebotsabgabe fehlenden Unterlagen werden nachgefordert
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. die bei der Angebotsabgabe fehlenden Unterlagen werden nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
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36 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden 2026/2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beauftragt die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Bereich der Straßenmeisterei Sandersdorf. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 20.000 m² Deckenerneuerung an fünf bis zehn Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum 2026/2027 vorgesehen.
34 % ähnlichArchäologische Voruntersuchung und Grabung für die B 299 Ortsumgehung Weihmichl
Landshut · Offen · Frist 29.09.2026
Das Staatliche Bauamt Landshut beschafft archäologische Denkmalschutzleistungen, insbesondere eine Voruntersuchung und Grabung, im Zusammenhang mit der B 299 Ortsumgehung Weihmichl. Die Leistung ist der Region Landshut (NUTS-Code DE227) zugeordnet; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden
Offen · Frist 23.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Dessau-Roßlau. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 10.000 m² Deckenerneuerung an rund 8 bis 10 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen. Die Leistungen sollen im Zeitraum 2026/2027 erbracht werden; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden.
32 % ähnlichArchäologische Untersuchungen und Ausgrabungen für einen Schulneubau in Neuburg an der Donau
Stadtbergen · Offen · Frist 21.09.2026
Der AWO Bezirksverband Schwaben e.V. beauftragt archäologische Fachfirmen mit Oberbodenabträgen und archäologischen Ausgrabungen für den geplanten Neubau der Sophie-Scholl-Schule mit weiteren Sozialeinrichtungen in Neuburg an der Donau. Die Leistungen betreffen insgesamt etwa 12.000 m² in zwei Bereichen: rund 6.000 m² mit einer bis zu 6 m tiefen, unterkellerten Baugrube sowie rund 6.000 m² mit einer Baugrube bis etwa 1,5 m Tiefe, jeweils einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraße. Anlass ist ein Bodendenkmal aus der römischen Kaiserzeit; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 12:00 Uhr.
32 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten zur Ergänzungspflanzung im Schlosspark Gröba
Offen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, beschafft Landschaftsbauarbeiten im Schlosspark Gröba in Riesa. Vorgesehen sind unter anderem die Mahd und Beräumung von etwa 845 m², der Rückbau und die Wiederherstellung von rund 22 m Wildschutzzaun, Rodungs- und Bodenaustauscharbeiten sowie die Herstellung von 38 Pflanzgruben und die Pflanzung von fünf Hochstämmen und 33 Sträuchern einschließlich Pflege. Die Ausführung ist voraussichtlich vom 23. November bis 4. Dezember 2026 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest, Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
32 % ähnlichBeseitigung von Strauchwerk und Aufwuchs an Steinschüttungen
Offen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, beauftragt die Beseitigung von Strauchwerk und Aufwuchs an den Steinschüttungen der Seen Dreiweibern, Burghammer, Bärwalde und Lohsa II. Der Umfang umfasst etwa 86.990 m² Strauchwerk sowie 4.400 Aufwuchsstellen mit einer Höhe von mehr als 5 cm. Die Arbeiten finden am Wasserspeichersystem Lohsa II in Spreetal statt und sollen vom 12. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027 ausgeführt werden.
32 % ähnlichObjektplanung für die Fahrbahnerneuerung der A4 zwischen Uhyst und Salzenforst
Halle (Saale) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt die Objektplanung von Verkehrsanlagen für die Fahrbahnerneuerung der A4 zwischen den Anschlussstellen Uhyst und Salzenforst in beiden Fahrtrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 und 6, außerdem unter anderem Verkehrsführungskonzepte, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung, Planungen an Bauwerken sowie Markierungs- und Beschilderungsplanung. Der geschätzte Wert des Loses beträgt 332.391,61 Euro; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) einzureichen.
32 % ähnlichBaugrundgutachten für die B5-Ortsumgehung Lauenburg Nord
Lübeck · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, beauftragt die Erstellung von Bohrpunktrastern und geotechnischen Berichten für die geplante B5-Ortsumgehung Lauenburg Nord. Die Neubaustrecke ist etwa 7,4 Kilometer lang und umfasst zwei geplante Brückenbauwerke; zusätzlich wird sie von bis zu drei Brückenbauwerken gekreuzt. Die Leistung betrifft die Region Lauenburg in Schleswig-Holstein; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
31 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Höptner Straßen- und Tiefbau GmbH
Zuschlagswert: 371.612,65 EUR · Vertragsschluss: 27.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
170 vergleichbare Verfahren, davon 110 mit erfasstem Zuschlag · 92 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 239.441,78 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 18 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI · Dresden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Archaios GmbH · Sinzing
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ISB UrbanForestry GmbH · Altdorf bei Nürnberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
UEZ Consult GmbH · Erfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH · Bad Liebenwerda
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GMB GmbH · Senftenberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Freiraumgestaltung mbH · Potsdam
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hartmann Ingenieure · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ST GrünBau GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hänsgen Trassen-Jagd-Forst · Aschersleben
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag zur Instandsetzung von Asphaltfahrbahnen im Bereich Chemnitz 2025–2027
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 1.998.399,16 EUR
- Asphaltfahrbahninstandsetzung auf den Autobahnen A4, A13, A14 und A17 bei Dresden und Weißenberg
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.09.2027
Auftragnehmer: Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 22.08.2025
Zuschlagswert: 4.950.484,1 EUR
- Asphaltfahrbahninstandsetzung für die Autobahnmeistereien Döbeln und Leipzig
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.09.2027
Auftragnehmer: Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG
Vertragsschluss: 05.06.2025
Zuschlagswert: 3.434.964,82 EUR
- Rahmenvertrag zur Instandsetzung von Betonfahrbahnen in Sachsen 2025–2027
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.10.2027
Auftragnehmer: POSSEHL Spezialbau GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 5.844.734,96 EUR
- Rahmenvertrag zur Instandsetzung von Asphaltfahrbahnen im Raum Chemnitz 2026–2027
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG
Vertragsschluss: 30.09.2025
Zuschlagswert: 7.302.486,92 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig
04129 · Leipzig
LASuVNLLeipzig.Poststelle@lasuv.sachsen.de+49 341242203 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referatsleitung
vergabekammer@lds.sachsen.de0341 977 - 3800
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig
LASuVNLLeipzig.Poststelle@lasuv.sachsen.de+49 34124220
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 16:05 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 21:47 (Europe/Berlin)
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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