Archäologische Baubegleitung für das Bauvorhaben B 110 OU Dargun im Bereich Röcknitztal

Was wird ausgeschrieben
Das Straßenbauamt Schwerin schreibt die archäologische Baubegleitung für das Infrastrukturprojekt B 110 OU Dargun im Bereich Röcknitztal aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Betreuung der Erdarbeiten über einen Zeitraum von 60 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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Archäologische Baubegleitung Röcknitztal
Das Straßenbauamt Schwerin sucht einen Dienstleister für die archäologische Baubegleitung im Rahmen des Straßenbauprojekts B 110 (Ortsumgehung Dargun) im Bereich Röcknitztal. Dabei geht es darum, bei den anstehenden Erdarbeiten sicherzustellen, dass keine archäologischen Funde beschädigt werden oder verloren gehen. Der Auftrag ist auf eine Dauer von 60 Tagen angelegt und wird rein über den Preis vergeben. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, erbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotArchäologische Baubegleitung Röcknitztal
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung