Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Was wird ausgeschrieben
Die Kommunalunternehmensgruppe Komm.ONE AöR vergibt einen Dienstleistungsvertrag zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ihrer Mitarbeiter. Der Auftrag gliedert sich in zwei Lose: einen Betriebsarzt für Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsberatung sowie einen Sicherheitsexperten für Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (730 Tage) mit Leistungsort in Stuttgart.
Vollständige Beschreibung anzeigen
EUROPAWEITES VERGABEVERFAHREN "DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ÜBER ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG - LOS 1 & DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ÜBER SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG - LOS 2" IM OFFENEN VERFAHREN NACH VgV
Die Kommunalunternehmensgruppe Komm.ONE AöR sucht einen Partner für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Belegschaft. Im ersten Los wird ein Betriebsarzt beauftragt, der für Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsberatung und die Einhaltung arbeitsmedizinischer Vorschriften zuständig ist. Das zweite Los umfasst die Arbeitssicherheitsberatung, bei der der Auftragnehmer bei der Planung von Arbeitsplätzen, der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützt. Der Vertrag läuft für zwei Jahre und wird zu je 50 Prozent nach Preis und Qualität des angebotenen Betreuungskonzepts vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Komm.ONE AöR)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Zulassung als Facharzt für Arbeitsmedizin
- Erfahrung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Kenntnis der DGUV-Vorschrift 2
- Nachweis von Referenzen im öffentlichen Sektor
- Verfügbarkeit vor Ort in Stuttgart
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
2 LoteDiese Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer alle relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich künftiger Änderungen, kennt und anwendet. Die dort genannten Aufgabenfelder (Beratung bei Planung und Beschaffung, Arbeitsphysiologie, Untersuchung der Arbeitnehmer etc.) gelten als vereinbarter Mindeststandard und werden hier nicht erneut einzeln aufgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beginnt ab dem 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Leistungsbeginn nicht erfolgen, gilt als Leistungsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Diese Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer alle relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich künftiger Änderungen, kennt und anwendet. Die dort genannten Aufgabenfelder (Beratung bei Planung und Beschaffung, Arbeitsphysiologie, Untersuchung der Arbeitnehmer etc.) gelten als vereinbarter Mindeststandard und werden hier nicht erneut einzeln aufgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beginnt ab dem 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Leistungsbeginn nicht erfolgen, gilt als Leistungsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Preis
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Qualitätskriterien - Konzept
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Preis
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Qualitätskriterien - Konzept
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert