Arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren für Polizei- und Feuerwehrbeamte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
465607-2026
Verfahrensnummer
764567e2-6dda-4319-9ad6-da49536cafbd

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven, Personalamt, sucht einen Auftragnehmer für arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren für die Beamten der Polizei und Feuerwehr. Die Kuren sollen in Einrichtungen stattfinden, die mindestens 250 und höchstens 600 Kilometer von Bremerhaven entfernt liegen; die Leistungen werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung abgerufen.

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Leistungsbeschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Vorsorgekuren

    Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

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Preis
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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748215-2026

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