Arbeitsmedizinische Betreuung für die Stadtverwaltung Jena
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Jena schreibt die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Beschäftigten sowie der Eigenbetriebe und der freiwilligen Feuerwehr aus. Der Auftrag umfasst die Grundbetreuung, Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsbeurteilungen sowie die Beratung zum Arbeitsschutz. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten der Stadtverwaltung Jena einschließlich der Eigenbetriebe jenarbeit, JenaKultur und Kommunale Immobilien Jena sowie der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jena. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen einschlägigen Vorschriften zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Biostoffverordnung sowie die einschlägigen Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers sowie der Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Mitwirkung bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Bestandteil der Leistung ist ferner die Sicherstellung einer anlassbezogenen arbeitsmedizinischen Erstberatung in arbeitsbezogenen Krisen- und Belastungssituationen.
Die Stadtverwaltung Jena sucht einen Dienstleister für die betriebsärztliche Betreuung ihrer Mitarbeitenden. Dies umfasst sowohl die Kernverwaltung als auch zugehörige Betriebe wie JenaKultur und die freiwillige Feuerwehr. Der beauftragte Betriebsarzt übernimmt gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsprüfungen und die allgemeine Beratung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Vertrag ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt und soll die Einhaltung aktueller Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Ausschlussgründe nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB Unterlagen werden mit einer Frist von 5 Tagen nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten der Stadtverwaltung Jena einschließlich der Eigenbetriebe jenarbeit, JenaKultur und Kommunale Immobilien Jena sowie der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jena. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen einschlägigen Vorschriften zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Biostoffverordnung sowie die einschlägigen Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilungen, die Beratung des Arbeitgebers sowie der Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Mitwirkung bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Bestandteil der Leistung ist ferner die Sicherstellung einer anlassbezogenen arbeitsmedizinischen Erstberatung in arbeitsbezogenen Krisen- und Belastungssituationen.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung