Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Betreuung für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums

Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Finanzen schreibt die arbeitsmedizinische Betreuung für rund 3.940 Bedienstete des Finanzministeriums und nachgeordneter Behörden aus. Der Vertrag umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Die Leistungen werden bedarfsorientiert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgerufen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Das Thüringer Finanzministerium sucht einen Dienstleister für die arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Betreuung seiner Mitarbeiter. Dies betrifft insgesamt etwa 3.940 Bedienstete, die an verschiedenen Standorten wie den Finanzämtern, dem Landesamt für Finanzen und der Landesfinanzschule tätig sind. Der Auftrag läuft über vier Jahre, von Anfang 2027 bis Ende 2030. Die Leistungen werden dabei je nach Bedarf und verfügbarem Budget abgerufen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz und weiteren
- Nachweis über Nichtvorliegen von Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen: Nähere Angaben, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklärenm, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen: nähere Angaben, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. (3) der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. (4) Die Eigenerklärung zum ThürVgG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ist der Vergabestelle mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung