Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: imbus AG
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
5. Aug. 2026
Expertenprüfungen für App-Sicherheit

Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) sucht einen Dienstleister für die Durchführung manueller und automatisierter Sicherheitsprüfungen von Smartphone-Apps. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer maximalen Gesamtlaufzeit von 60 Monaten vergeben. Ziel ist die Unterstützung bayerischer Behörden bei der Freigabe von Apps für Dienstgeräte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen. Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet. Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht. Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) in Bayern möchte Experten für die Sicherheitsprüfung von Smartphone-Apps beauftragen. Diese Prüfungen gehen über automatisierte Standardtests hinaus und beinhalten eine detaillierte manuelle Analyse durch Experten, um die Sicherheit von Apps für den Einsatz auf behördlichen Dienstgeräten zu bewerten. Der gewählte Partner schließt einen Rahmenvertrag über zunächst zwei Jahre ab, der sich bei Bedarf auf insgesamt fünf Jahre verlängern lässt. Die Ergebnisse der Prüfungen dienen als Entscheidungshilfe für Behörden, ob eine App sicher genug für die dienstliche Nutzung ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen. Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet. Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht. Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/44ef5808-9f87-4c46-a0da-c5eedb16c367/awardcriteria
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an imbus AG · €0k