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Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 oder HLF 10

Hessen
Königstein im Taunus, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
Fahrzeuge und TransportmittelÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdiensteFeuerwehrRettungsfahrzeugeOeffentliche BeschaffungFahrzeugbauKommunalbedarf
Auftragswert
~€380k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Königstein im Taunus schreibt die Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) oder eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Schneidhain aus. Bevorzugt wird die Anschaffung eines Vorführfahrzeugs. Die Ausschreibung umfasst das Fahrgestell sowie den Aufbau des Fahrzeugs.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Anschaffung eines LF 10 alternativ HLF 10 vorzugsweise Anschaffung eines Vorführfahrzeuges HLF 10 weitere ausführliche Erläuterung sind in den Anlagen der Vergabeunterlagen zu finden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Königstein im Taunus sucht ein neues Einsatzfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr im Stadtteil Schneidhain. Konkret geht es um ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10, wobei alternativ auch ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) angeboten werden kann. Der Auftraggeber bevorzugt dabei den Erwerb eines bereits existierenden Vorführfahrzeugs, um die Verfügbarkeit zu beschleunigen. Der Lieferumfang beinhaltet sowohl das passende Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung eines LF 10; Alternativ HLF10 oder Vorführfahrzeug HLF 10 - Fahrgestell und Aufbau

Anschaffung eines LF 10 alternativ Vorführfahrzeug HLF 10 -FAHRGESTELL UND AUFBAU-

CPV 34144210Frist 3. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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