Entsorgung und Behandlung von Haushaltsgroßgeräten aus Münchner Wertstoffhöfen
Was wird ausgeschrieben
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München schreibt die Annahme, Verwiegung sowie Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (SG4) aus verschiedenen Wertstoffhöfen aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt und umfasst eine Gesamtlaufzeit vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2029. Die geschätzte Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 6.575 Tonnen Elektroschrott.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Lose 1-4) im Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2029
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Elektroschrott, speziell für große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Die Geräte werden an verschiedenen Wertstoffhöfen im Stadtgebiet gesammelt und müssen vom Auftragnehmer entgegengenommen, gewogen und fachgerecht behandelt werden. Der Auftrag läuft über zweieinhalb Jahre und ist in vier Lose aufgeteilt, die sich nach den verschiedenen Standorten der Wertstoffhöfe richten. Insgesamt müssen über den gesamten Zeitraum rund 6.575 Tonnen Material verarbeitet werden.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eigenerklärung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Aufteilung in Lose
4 LoteAnnahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.650 Tonnen (ca. 660 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.425 Tonnen (ca. 570 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.725 Tonnen (ca. 690 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.775 Tonnen (ca. 710 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost100%
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
- cost100%
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
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Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
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Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung