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Entsorgung und Behandlung von Haushaltsgroßgeräten aus Münchner Wertstoffhöfen

Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7München, GermanyVeröffentlicht 9. Juni 2026
Auftragswert
~€1.3M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Abfallwirtschaftsbetrieb München schreibt die Annahme, Verwiegung sowie Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (SG4) aus verschiedenen Wertstoffhöfen aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt und umfasst eine Gesamtlaufzeit vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2029. Die geschätzte Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 6.575 Tonnen Elektroschrott.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Lose 1-4) im Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2029

VergabeHero-Einschätzung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Elektroschrott, speziell für große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Die Geräte werden an verschiedenen Wertstoffhöfen im Stadtgebiet gesammelt und müssen vom Auftragnehmer entgegengenommen, gewogen und fachgerecht behandelt werden. Der Auftrag läuft über zweieinhalb Jahre und ist in vier Lose aufgeteilt, die sich nach den verschiedenen Standorten der Wertstoffhöfe richten. Insgesamt müssen über den gesamten Zeitraum rund 6.575 Tonnen Material verarbeitet werden.

EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftElektroschrottEntsorgungKommunale DienstleistungRecycling
Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eigenerklärung gemäß §§ 123 bis 126 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Wertstoffhöfe LBG LER SAV

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.650 Tonnen (ca. 660 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

CPV 90500000, 90514000Frist 14. Juli 2026
LOT-0002Wertstoffhöfe MLA NBR ARN

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.425 Tonnen (ca. 570 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

CPV 90500000, 90514000Frist 14. Juli 2026
LOT-0003Wertstoffhöfe MAU TRU BAY

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.725 Tonnen (ca. 690 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

CPV 90500000, 90514000Frist 14. Juli 2026
LOT-0004Wertstoffhöfe THA TIS TÜB

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.775 Tonnen (ca. 710 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

CPV 90500000, 90514000Frist 14. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • cost

    Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.

    100%
  • cost

    Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.

    100%
  • cost

    Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.

    100%
  • cost

    Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link