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Annahme und Entsorgung von Bauschutt und Baustoffen auf Gipsbasis

Baden-Württemberg
Rastatt, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungBauschuttAbfallwirtschaftLandkreis RastattDeponieklasse Ii
Auftragswert
€350k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
18. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Rastatt schreibt die Annahme und fachgerechte Entsorgung von recycelbarem sowie nicht recyclingfähigem Bauschutt bis Deponieklasse II und gipshaltigen Baustoffen aus. Der Auftrag umfasst die Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Rastatt. Die Laufzeit und der geschätzte Gesamtwert belaufen sich auf 350.000 EUR.

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Annahme und Entsorgung von recyckingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Rastatt sucht einen Entsorgungsdienstleister, der verschiedene Arten von Bauschutt und gipshaltige Baustoffe aus dem Landkreis entgegennimmt und fachgerecht entsorgt. Dabei geht es sowohl um wiederverwertbare Materialien als auch um nicht recyclingfähigen Bauschutt, der bis zur Deponieklasse II (DK II) eingestuft ist. Diese Deponieklasse bezeichnet Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit auf speziellen Deponien gelagert werden müssen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die über entsprechende Entsorgungskapazitäten und Genehmigungen verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Annahme und Entsorgung von recyckingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt
€350k

Annahme und Entsorgung von recyckingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt

CPV 90500000Frist 18. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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