Annahme und Entsorgung von Bauschutt und Baustoffen auf Gipsbasis

Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Rastatt schreibt die Annahme und fachgerechte Entsorgung von recycelbarem sowie nicht recyclingfähigem Bauschutt bis Deponieklasse II und gipshaltigen Baustoffen aus. Der Auftrag umfasst die Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Rastatt. Die Laufzeit und der geschätzte Gesamtwert belaufen sich auf 350.000 EUR.
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Annahme und Entsorgung von recyckingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt
Das Landratsamt Rastatt sucht einen Entsorgungsdienstleister, der verschiedene Arten von Bauschutt und gipshaltige Baustoffe aus dem Landkreis entgegennimmt und fachgerecht entsorgt. Dabei geht es sowohl um wiederverwertbare Materialien als auch um nicht recyclingfähigen Bauschutt, der bis zur Deponieklasse II (DK II) eingestuft ist. Diese Deponieklasse bezeichnet Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit auf speziellen Deponien gelagert werden müssen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die über entsprechende Entsorgungskapazitäten und Genehmigungen verfügen.
Aufteilung in Lose
1 LotAnnahme und Entsorgung von recyckingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung