Entsorgung und Verwertung von Altholz (Kategorien A I bis A III) für die Stadt Würzburg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Würzburg schreibt die Annahme, Umladung, den Transport sowie die Verwertung von jährlich ca. 1.650 Tonnen Altholz der Kategorien A I bis A III aus. Der Auftrag umfasst zudem den Betrieb einer Übernahmestelle im Nordosten des Stadtgebiets. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den Zeitraum 2027 bis 2029, mit einer Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Übernahme und Umladung sowie dem Transport und der ordnungsgemäßen Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis AIII aus dem Stadtgebiet Würzburg inkl. Einrichtung bzw. Betrieb von einer Übernahmestelle im Südosten und Nordosten führen
Die Stadt Würzburg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Altholz, das vorwiegend aus Sperrmüllsammlungen stammt. Der Auftrag beinhaltet nicht nur den Transport und die fachgerechte Verwertung des Holzes, sondern auch die Einrichtung und den Betrieb einer speziellen Übernahmestelle im Nordosten des Stadtgebiets. Der Vertrag läuft über drei Jahre, kann jedoch bei Bedarf zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über die Zuverlässigkeit (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei Bietern in der engeren Wahl, Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: - ggf. Vorlage eines Insolvenzplans - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland ein vergleichbarer Nachweis. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotVergeben werden Annahme, Umladung, Transport und ordnungsgemäße Verwertung von ca. 1650 Mg Altholz der Kategorien A I bis A III ± 15 % pro Jahr. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Gebrauchtholz (AltholzV) aus Sperrmüllsammlungen aus dem Stadtgebiet. Zusätzlich ist die Bereitstellung und der Betrieb einer Übernahmestelle im Nordosten des Stadtgebiets Würzburg ausgeschrieben.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung