Anmietung von Multifunktionsgeräten und Produktionsdrucksystemen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Frankfurt am Main mietet Multifunktionsgeräte und Produktionsdrucksysteme inklusive Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen. Das Verfahren umfasst zwei Lose: Los 1 ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet, Los 2 nicht. Die Angebote werden nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB bewertet, wobei Qualität und Preis jeweils zu 50 % gewichtet sind.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Los 1: Aufstellung und Betrieb von Multifunktionsgeräten inkl. Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen. Los 2: Aufstellung und Betrieb von Produktionsdrucksystemen inkl. Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen.
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt einen Rahmenvertrag über die Miete und den Betrieb von Multifunktionsgeräten für ihre Verwaltung (Los 1) sowie separate Produktionsdrucksysteme (Los 2). Beide Lose umfassen die Geräte selbst, zugehörige Softwarelösungen, Zubehör und alle dazugehörigen Dienstleistungen. Los 1 ist als Rahmenvereinbarung angelegt, was bedeutet, dass der Auftragnehmer über die Vertragslaufzeit hinweg wiederholt Abrufe erhalten kann. Der Auftrag richtet sich an Anbieter, die sowohl die Lieferung als auch den technischen Support und die Wartung der Drucksysteme übernehmen können. Die Vergabe erfolgt anhand einer Kombination aus Qualität und Preis (je 50 %), wobei die Stadt auf bewährte Methoden der Vergabeakte (UfAB) setzt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der gesetzlichen Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Verurteilungen nach Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren
- Fähigkeit zur Aufstellung und zum Betrieb von Multifunktionsgeräten
- Fähigkeit zur Bereitstellung von Softwarelösungen für Drucksysteme
- Wartung und Service für Produktionsdrucksysteme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteAufstellung und Betrieb von Multifunktionsgeräten inkl. Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen. Beim Los 1 handelt sich um eine Rahmenvereinbarung.
Aufstellung und Betrieb von Produktionsdrucksystemen inkl. Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen. Beim Los 2 handelt es sich um keine Rahmenvereinbarung.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Einfache Richtwertmethode nach UfAB
- price50%
Einfache Richtwertmethode nach UfAB
- quality50%
Einfache Richtwertmethode nach UfAB
- price50%
Einfache Richtwertmethode nach UfAB
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung