Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Smart Train Lease GmbH

Auftragswert

unbekannt

TED·540258-2026

Anmietung von drei batterieelektrischen Triebzügen (BEMU)

Hessen
Kassel, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
Verkehr & TransportFahrzeugbeschaffungSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungSchienenverkehrOeffentlicher NahverkehrFahrzeugmieteElektromobilitaetSchienenfahrzeuge
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH schreibt die befristete Anmietung von drei batterieelektrischen Triebzügen (BEMU) aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge für den Einsatz im Schienenpersonennahverkehr. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

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Gegenstand des Auftrags ist die zeitlich befristete Anmietung von drei batterieelektrischen Triebzügen (BEMU)

VergabeHero-Einschätzung

Die DB RegioNetz Verkehrs GmbH sucht für ihren Betrieb drei batterieelektrische Triebzüge, sogenannte BEMU (Battery Electric Multiple Units), zur befristeten Anmietung. Diese Züge werden mit Batterien betrieben, um auch auf nicht elektrifizierten Streckenabschnitten emissionsfrei fahren zu können. Da es sich um ein spezielles Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber bereits in direktem Kontakt mit potenziellen Anbietern steht oder eine sehr spezifische Marktsituation vorliegt. Der Auftrag ist auf die Bereitstellung der Fahrzeuge begrenzt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Anmietung von batterieelektrischen Triebzügen (BEMU)

Gegenstand des Auftrags ist die zeitlich befristete Anmietung von drei batterieelektrischen Triebzügen (BEMU)

CPV 34620000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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