Reinigung und Kamerabefahrung von Entwässerungseinrichtungen an Autobahnen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.06.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.05.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigung von Abwässerkanälen (90470000)
  • Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
  • Entleerung von Einlaufschächten (90642000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
303895-2024
Verfahrensnummer
b7025224-8b3e-4196-8b50-50f79eeca946

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, sucht einen Dienstleister für die Reinigung und Kanalkamerabefahrung von Entwässerungseinrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Kanalrohr- und Drainageleitungen, Schlitzrinnen, Sammel- und Einlaufschächte sowie Ausläufe an den Autobahnen A3, A45 und A81 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeistereien Hösbach und Kist. Die Rahmenvereinbarung wird ausschließlich nach dem Preis vergeben; die Angebotsfrist endet am 25. Juni 2024 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung: Reinigung und Kanalkamerabefahrung von Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Autobahnmeisterei Hösbach und der Autobahnmeisterei Kist

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Reinigung und Kamerabefahrung Entwässerungseinrichtungen AM Hösbach und AM Kist

    Reinigung und Kanalkamerabefahrung von Entwässerungseinrichtungen auf den Betriebsstrecken der BAB A3, BAB A45 und BAB A81 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Hösbach und der Autobahnmeisterei Kist. Hierzu zählen: Kanalrohrleitungen in verschiedenen Durchmessern, Drainageleitungen, Schlitzrinnen, Sammelschächte, Einlaufschächte und Ausläufe.

    Frist: 25.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Reinigung und Kamerabefahrung Entwässerungseinrichtungen AM Hösbach und AM Kist

Preis
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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 472253-2024

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