Anmietung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Mettmann schreibt die Anmietung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage für einen Zeitraum von 48 Monaten aus. Das System muss in der Lage sein, den Verkehr auf bis zu drei Fahrspuren ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h zu überwachen und einen ununterbrochenen Dauerbetrieb von mindestens sieben Tagen zu gewährleisten. Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung der Technik inklusive der Durchführung notwendiger Standortwechsel.
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Anmietung einer versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlage
Der Kreis Mettmann sucht einen Dienstleister für die Anmietung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage, die in einem speziellen Anhänger untergebracht ist. Diese Anlage soll über einen Zeitraum von vier Jahren flexibel an verschiedenen Standorten eingesetzt werden und den Verkehr auf bis zu drei Fahrspuren gleichzeitig überwachen. Eine wichtige technische Anforderung ist, dass das Gerät mindestens sieben Tage lang ohne Unterbrechung im Dauerbetrieb arbeiten kann, um eine lückenlose Verkehrsüberwachung zu ermöglichen. Der Auftrag richtet sich an Anbieter, die solche Messsysteme inklusive der notwendigen Logistik für Standortwechsel bereitstellen können.
Aufteilung in Lose
1 LotAnmietung einer Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus, die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen inklusive Durchführung von Standortwechseln. (Mietzeit: 48 Monate) Details siehe Vergabeunterlagen.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung