Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Equinix (Germany) GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

21. Mai 2026

TED·353732-2026

Anmietung von Colocation-Flächen in einem Rechenzentrum

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 26. Mai 2026
IT-DienstleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungRechenzentrumColocationIt InfrastrukturServer HostingOeffentliche Forschung
Auftragswert
~€140k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Anbieter für die Anmietung von Colocation-Flächen in einem Rechenzentrum. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 01.05.2026 bis zum 30.04.2029. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der IT-Infrastruktur am Standort München.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Anmietung Colocationfläche in einem Rechenzentrum

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraunhofer-Gesellschaft benötigt für ihre IT-Infrastruktur zusätzliche Colocation-Flächen. Das bedeutet, dass sie in einem externen Rechenzentrum Stellplätze für eigene Server-Hardware anmietet, inklusive der notwendigen Stromversorgung, Kühlung und Netzwerkanbindung. Der Vertrag ist auf drei Jahre angelegt und startet im Mai 2026. Da es sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist die Auswahl des Anbieters bereits auf spezifische Anforderungen zugeschnitten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Anmietung Colocationfläche in einem Rechenzentrum - PR1184637-9632-I

Anmietung Colocationfläche in einem Rechenzentrum Grundlaufzeit: 01.05.2026 - 30.4.2029

CPV 72720000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gesamtpreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Equinix (Germany) GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero