Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Stuttgart schreibt die Lieferung einer Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung (MPCVD) von Diamantfilmen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung eines hochspezialisierten Laborgeräts. Die Einreichungsfrist für Angebote endet am 31. Juli 2026.
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Lieferleistung: Beschafft werden soll eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen
Die Universität Stuttgart sucht einen Lieferanten für eine hochspezialisierte Laboranlage, die mittels Mikrowellenplasma Diamantfilme abscheiden kann. Dieses Verfahren wird in der Materialforschung eingesetzt, um extrem harte und leitfähige Schichten auf Oberflächen aufzubringen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich spezialisierte Hersteller und Anbieter von wissenschaftlicher Laborausstattung direkt bewerben. Die Anlage muss den hohen Anforderungen der universitären Forschung im Bereich der Materialwissenschaften entsprechen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der form- und fristgerechten Angebotsabgabe gemäß VgV und UVgO
- Ausschluss von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gemäß GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Beschaffung ist eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung