Herstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen (LR51, LS78, LS95)

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Herstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen mit verschiedenen Raketentreibsätzen aus. Es handelt sich um eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von ca. 10 Jahren. Die konkreten Abrufmengen werden erst im Rahmen der Miniwettbewerbe innerhalb der Rahmenvereinbarung spezifiziert.
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Herstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen mit Raketentreibsatz LR51, LS78 und LS95
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sucht Lieferanten für spezielle Signalpatronen im Kaliber 26,5 mm, die unter anderem für Fliegeralarm und ABC-Alarm genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt über eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit einer sehr langen Laufzeit von etwa 10 Jahren. Innerhalb dieser Vereinbarung werden bei Bedarf Miniwettbewerbe durchgeführt, bei denen die konkreten Mengen und Preise für die einzelnen Abrufe festgelegt werden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch spezifische Erklärungen zu Ausschlussgründen und Russland-Sanktionen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Aufteilung in Lose
1 LotHerstellung und Lieferung von Signal, Rauch und Licht, DM37, 26,5 mm PT, Fliegeralarm (LR51), Signal, Licht, DM33, 26,5 mm, PT, Fliegererkennung (LS78) und Signal, Licht und Schall, DM47, 26,5 mm, PT, ABC_Alarm (LS95) sowie einen Sicherheitszuschlag je Patronensorte. Die konkreten Abrufszahlen werden Ihnen im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
- price0%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung