Herstellung und Lieferung von 76 mm Nebelgranaten (IR/RP) für Abschussgeräte
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung für die Produktion und Lieferung von 76 mm Nebelgranaten mit Infrarot- und rotem Phosphor-Wirkanteil aus. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von etwa 10 Jahren ausgelegt. Die konkreten Abrufmengen werden aus Sicherheitsgründen erst in der Angebotsphase bekannt gegeben.
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Herstellung und Lieferung von Granaten, ASG, 76 mm, Nebel, IR, RP
Die Bundeswehr sucht Partner für die langfristige Lieferung von spezieller Nebelmunition im Kaliber 76 mm, die unter anderem Infrarot- und Phosphor-Komponenten enthält. Es handelt sich um eine sogenannte Mehrpartnerrahmenvereinbarung, bei der mehrere Anbieter unter Vertrag genommen werden, um bei Bedarf über Miniwettbewerbe Aufträge zu erhalten. Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist mit 3600 Tagen (ca. 10 Jahre) sehr lang angelegt, was auf einen hohen und kontinuierlichen Bedarf hindeutet. Da es sich um militärische Ausrüstung handelt, werden Details zu den genauen Mengen erst nach einer erfolgreichen Eignungsprüfung mitgeteilt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Aufteilung in Lose
1 LotHerstellung und Lieferung von Granaten, ASG, 76 mm, Nebel, IR, RP (GS12_DM35A2; GS15_DM65A1) Die abrufbare Menge (Höchstmenge) der Rahmenvereinbarung wird zum Schutz von Sicherheitsinteressen den geeigneten Unternehmen erst im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
- price0%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung