Herstellung und Lieferung von Bodenleuchtkörpern und Signalpatronen

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung für die Produktion und Lieferung von Bodenleuchtkörpern (DM26) sowie Signalpatronen (DM67) aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von etwa 10 Jahren und wird über Miniwettbewerbe innerhalb der Rahmenvereinbarung abgewickelt. Die genauen Abrufmengen werden erst im weiteren Verfahrensverlauf bekannt gegeben.
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Herstellung und Lieferung von Bodenleuchtkörper DM26, LL30 und Signalpatrone Licht,Schall, Alarm DM67 LL37
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sucht Lieferanten für spezielle pyrotechnische Signalmittel, konkret Bodenleuchtkörper und Signalpatronen für Licht-, Schall- und Alarmsignale. Es handelt sich um eine sogenannte Mehrpartnerrahmenvereinbarung, bei der mehrere Firmen unter Vertrag genommen werden, um bei Bedarf in sogenannten Miniwettbewerben um konkrete Lieferaufträge zu konkurrieren. Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist mit 3600 Tagen, also etwa 10 Jahren, sehr langfristig angelegt. Da es sich um militärische Ausrüstung handelt, müssen Bieter strenge formale Erklärungen zu Ausschlussgründen und Russland-Sanktionen abgeben.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Aufteilung in Lose
1 LotHerstellung und Lieferung von Bodenleuchtkörper DM26, LL30 und Signalpatrone Licht,Schall, Alarm DM67 LL37 sowie einen Sicherheitszuschlag je Patronensorte. Die konkreten Abrufszahlen werden Ihnen im Rahmen der AzA mitgeteilt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
- price0%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung