Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Sennebogen Vertriebs GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

30. Juni 2026

TED·454283-2026

Anbaugeräte für Abbruchbagger

Bau- und BergbaumaschinenMaschinenbauÖffentliche VerwaltungBauwesenBaumaschinenOeffentliche BeschaffungBaugeraeteHydraulikBundesverwaltung
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Lieferung von insgesamt 39 Anbaugeräten für Abbruchbagger aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die jeweils Abbruch- und Sortiergreifer, Hydraulikscheren, Pulverisierer sowie Erdbauschaufeln umfassen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Anbaugeräte Abbruchbagger S07

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) beschafft neue Anbaugeräte für Abbruchbagger, um den technischen Fuhrpark zu ergänzen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 39 Geräte, die in vier Kategorien unterteilt sind: Abbruch- und Sortiergreifer, Hydraulikscheren, Pulverisierer und Erdbauschaufeln. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb handelt, werden die Konditionen direkt mit den Anbietern verhandelt. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Abbruch und Sortiergreifer

10 Stück

CPV 42420000
LOT-0002Hydraulikschere

10 Stück

CPV 42420000
LOT-0003Pulverisierer

10 Stück

CPV 42420000
LOT-0004Erdbauschaufel

9 Stück

CPV 42420000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Günstigster Preis

    100%
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    Günstigster Preis

    100%
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    Günstigster Preis

    100%
  • price

    Günstigster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Sennebogen Vertriebs GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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