TED·408782-2026

Analytik und Probenahme von Abfall, Boden und Sickerwasser für die Hochhalde Schkopau

Sachsen-Anhalt
Bitterfeld-Wolfen, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
UmweltdienstleistungenLabor- und AnalysedienstleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftLaboranalytikUmweltmonitoringAbfallwirtschaftBodenschutzProbenahmeEntsorgungswirtschaft
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH schreibt Analyseleistungen für den Standort Hochhalde Schkopau aus. Der Auftrag umfasst die Probenahme und Laboranalytik von Abfall, Boden und Sickerwasser für den Zeitraum 2027 bis 2030. Es handelt sich um eine Jahresbestellung zur kontinuierlichen Überwachung des Standorts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Dienstleistungen zur Analytik und Probenahme am Standort der Hochhalde Schkopau

VergabeHero-Einschätzung

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Probenahme und Laboranalyse von Abfall, Boden und Sickerwasser an der Hochhalde Schkopau. Diese Leistungen sind für den Zeitraum von 2027 bis 2030 geplant, um die ökologische Sicherheit und Überwachung des Standorts zu gewährleisten. Es handelt sich um eine klassische Labor-Dienstleistung, bei der Proben entnommen und auf verschiedene Schadstoffe untersucht werden müssen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschluss von Straftaten gemäß § 123 GWB
  • Ausschluss von Straftaten gemäß § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 123 Abs. 1 Nr. 3, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB., § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB Es gelten die Ausschlussgründe nach § 124 GWB Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Hochhalde Schkopau Analyseleistungen für Abfall, Boden und Sickerwasser - Jahresbestellung 2027-2030

Dienstleistungen zur Analytik und Probenahme am Standort der Hochhalde Schkopau

CPV 90700000Frist 16. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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