Analyse und Entwicklung von Lösungsoptionen für das Engpassmanagement im Stromnetz 2030
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht Unterstützung bei der Analyse und Entwicklung von Strategien für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz bis 2030. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die technische Analysen sowie eine rechtliche Bewertung umfassen. Die Laufzeit beträgt jeweils 540 Tage.
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Analysen und Entwicklung von Lösungsoptionen für ein effizientes Engpassmanagement im Stromnetz vor dem Hintergrund wachsender EE-Prognoseunsicherheiten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte besser verstehen, wie das Stromnetz im Jahr 2030 effizient gesteuert werden kann, insbesondere wenn die Vorhersagen für erneuerbare Energien unsicher sind. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 konzentriert sich auf technische Analysen, die Quantifizierung von Herausforderungen und operative Beratung, während Los 2 eine rechtliche Bewertung der vorgeschlagenen Lösungsoptionen umfasst. Die Arbeiten sind auf einen Zeitraum von 540 Tagen angelegt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung mittels Eigenerklärungen nachweisen und ein detailliertes Umsetzungskonzept vorlegen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
- Vollständiges Ausfüllen des Preisblatts
- Einreichung eines Umsetzungskonzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteArbeitspaket 1: Quantifizierung der Herausforderungen für den Systembetrieb 2030 Arbeitspaket 2: Analyse von Instrumentenoptionen Arbeitspaket 3: Ad-Hoc Beratung Arbeitspaket 4: Operative Unterstützung
Arbeitspaket 5: rechtliche Bewertung
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
- price50%
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
- quality50%
Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.1 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 75 % innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung
- price50%
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Details siehe Ziff. 4.3 Verfahrensbeschreibung
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung