Teppichböden für Neubau Betriebszentrale
Was wird ausgeschrieben
Ausschreibung für die Lieferung und Verlegung von Teppichböden im Neubau der Betriebszentrale SÖR in Nürnberg. Umfang: ca. 8 Einzelteppiche (215x215 bis 263x340 cm) sowie 8 Teppiche nach Aufmaß (180x265 bis 673x255 cm), jeweils mit reversibler Lagefixierung und Aussparungen für Revisionsöffnungen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag im offenen Verfahren.
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Bemusterung, ca. 8 St. Einzelteppiche (ca. 215x215 - 263x340 cm), 8 St. Teppiche nach Aufmaß (ca. 180x265 - 673x255 cm), je mit reversibler Lagefixierung und Aussparungen für Revisionsöffnungen
Die Stadt Nürnberg (über das Hochbauamt SÖR) beschafft Teppichböden für den Neubau einer Betriebszentrale. Es handelt sich um etwa 16 Teppiche in verschiedenen Größen – sowohl vorgefertigte Standardgrößen als auch nach Aufmaß gefertigte Stücke – die in einem öffentlichen Gebäude verlegt werden sollen. Die Teppiche müssen eine reversible Lagefixierung ermöglichen und Aussparungen für Revisionsöffnungen aufweisen. Da keine Angaben zum Auftragswert vorliegen, wird von einem mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag ausgegangen. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach GWB, VgV und VOB/A erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach § 123, 124 GWB
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit gemäß § 56 VgV
- Preisangaben werden nicht nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A)
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
- Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist." Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."
Aufteilung in Lose
1 LotBemusterung, ca. 8 St. Einzelteppiche (ca. 215x215 - 263x340 cm), 8 St. Teppiche nach Aufmaß (ca. 180x265 - 673x255 cm), je mit reversibler Lagefixierung und Aussparungen für Revisionsöffnungen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung