Altpapierverwertung im Burgenlandkreis
Was wird ausgeschrieben
Der Auftrag umfasst die Übernahme, den Weitertransport und die Verwertung von Altpapier (Druckerzeugnisse, Papier, Pappe, Karton) aus der haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne”) im Burgenlandkreis. Das Altpapier wird vom Auftraggeber an eine vom Auftragnehmer vorzuhaltende Übernahmestelle angeliefert. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Bereich Abfallwirtschaft und Recycling.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme (an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle), ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System "Blaue Tonne") erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises. Das zu verwertende Altpapier wird vom Auftraggeber an die vom Auftragnehmer vorzuhaltende Übernahmestelle angeliefert.
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR vergibt die Verwertung von Altpapier aus dem Burgenlandkreis. Das im System „Blaue Tonne“ gesammelte Altpapier (Zeitungen, Kartonagen, Verpackungen aus Papier und Pappe) wird vom Auftraggeber an eine vom Bieter bereitzustellende Übernahmestelle geliefert, der dann für Transport und Recycling verantwortlich ist. Der Burgenlandkreis liegt in Sachsen-Anhalt und hat rund 180.000 Einwohner, was eine mittlere Menge an Altpapier erwarten lässt. Bewerber müssen die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV erfüllen; eine Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der fachlichen Eignung für Abfallwirtschaft/Dienstleistungen
- Erfüllung der nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV
- Vorhalten einer Übernahmestelle für Altpapier
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit und不存在 von Insolvenzverfahren
- Keine Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV i.V.m. VOB-A/EU. 1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDer zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme (an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle), ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System "Blaue Tonne") erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises. Das zu verwertende Altpapier wird vom Auftraggeber an die vom Auftragnehmer vorzuhaltende Übernahmestelle angeliefert.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
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Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung