Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: dynasys Datentechnik GmbH

Auftragswert

€183k

Zuschlag am

24. Juli 2026

TED·517130-2026

Lieferung von 180 All-in-One PCs für Schulen

Bayern
Augsburg, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
IT-HardwareÖffentliche VerwaltungBildungswesenHardwareIt AusstattungSchulwesenOeffentliche VerwaltungPc Beschaffung
Auftragswert
€210k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Augsburg schreibt die Lieferung von 180 All-in-One PCs für den Einsatz an Schulen aus. Die Beschaffung erfolgt auf Basis des EVB-IT Kaufvertrags in einem offenen Verfahren. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 210.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Landkreis Augsburg schreibt auf der Grundlage des EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) die Lieferung (Übergabe und Übereignung) von 180x AllinOne Pcs für die Schulen aus.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Augsburg benötigt für seine Schulen eine neue Ausstattung mit 180 All-in-One PCs. Bei diesen Geräten sind Computer und Monitor in einem einzigen Gehäuse vereint, was Platz spart und die Verkabelung reduziert. Die Lieferung erfolgt als Kaufvertrag nach den standardisierten EVB-IT-Bedingungen für die öffentliche Verwaltung. Da der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt, ist ein effizientes Angebot entscheidend.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000AllinOne PC
€210k

Der Landkreis Augsburg schreibt auf der Grundlage des EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) die Lieferung (Übergabe und Übereignung) von 180x AllinOne Pcs für die Schulen aus.

CPV 30213300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an dynasys Datentechnik GmbH · €183k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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