Akustische Bewertungsmethode für Lärmschutzwände mit unterschiedlichen Materialien und Schalldämmungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 06:05 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 5de0e475-48f8-4d5e-b719-1789c5d7fe52
- Verfahrensnummer
- bf9c7d23-9fb6-485c-9f28-4e16ddd35166
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen beauftragt ein Forschungsvorhaben zur akustischen Bewertung von Lärmschutzwänden an Bundesfernstraßen. Untersucht werden Wände, deren Schalldämmung sich über die Höhe verändert oder die aus unterschiedlichen Materialien und Bauteilen bestehen; entwickelt werden soll eine belastbare Methode, um ihre Wirkung in Schallausbreitungsberechnungen abzubilden. Als Frist für die Einreichung ist der 26. November 2026 angegeben.
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Leistungsbeschreibung
FE 02.0500/2026/IRB „Akustische Bewertung von Lärmschutzwänden mit höhenabhängiger Luftschall-dämmung und heterogener Materialstruktur“ Lärmschutzwänden (LSW) kommt im Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen eine zentrale Be-deutung zu. Die technischen Anforderungen an LSW sind in der ZTV-ING Teil 8.1 geregelt. Die dort festgelegte Leistungsfähigkeit wird faktisch nur im unteren Wandbereich benötigt, da der obere Wandbereich nur in geringem Maße zur Gesamtwirkung einer LSW beiträgt. Ein gezielter Verzicht auf eine hohe Luftschalldämmung im oberen Wandbereich würde Materialverbrauch und Kosten senken und könnte zugleich neue konstruktive und gestalterische Freiheiten eröffnen. Insbeson-dere ist offen, ob die in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 bzw. BUB zugrunde gelegte Modellannahme einer vollständigen Schirmwirkung bei LSW mit reduzierter Luftschalldämmung im oberen Wandbereich weiterhin zutrifft. Offen ist ferner, ob und wie eine höhenabhängige Luft-schalldämmung dort abgebildet werden kann. Ein zweites Problemfeld betrifft LSW mit heterogener Material- oder Komponentenstruktur. Die Bestimmung der Schallreflexionsminderung erfolgt nach DIN EN 1793-5. Bei heterogenen Material- oder Komponentenstrukturen hängt das Ergebnis maßgeblich von der Wahl und Positionierung der Messfläche ab; die Beiträge der einzelnen Komponenten gehen darin unter. Die Aussagen des Ver-fahrens sind demnach für solche Wände nur eingeschränkt belastbar, so dass eine sachgerechte Bewertung derzeit nicht hinreichend sichergestellt ist. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung belastbarer Bewertungsgrundlagen für Lärm-schutzwände mit höhenabhängiger Luftschalldämmung und/oder heterogener Materialstruktur. Als Zielprodukt soll eine Methode erarbeitet werden, mit der solche LSW gegebenenfalls in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 abgebildet werden können.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Z2l-FE 02.0500/2026/IRB - "Akustische Bewertung von Lärmschutzwänden mit höhenabhängiger Luftschalldämmung und heterogener Materialstruktur"
FE 02.0500/2026/IRB „Akustische Bewertung von Lärmschutzwänden mit höhenabhängiger Luftschall-dämmung und heterogener Materialstruktur“ Lärmschutzwänden (LSW) kommt im Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen eine zentrale Be-deutung zu. Die technischen Anforderungen an LSW sind in der ZTV-ING Teil 8.1 geregelt. Die dort festgelegte Leistungsfähigkeit wird faktisch nur im unteren Wandbereich benötigt, da der obere Wandbereich nur in geringem Maße zur Gesamtwirkung einer LSW beiträgt. Ein gezielter Verzicht auf eine hohe Luftschalldämmung im oberen Wandbereich würde Materialverbrauch und Kosten senken und könnte zugleich neue konstruktive und gestalterische Freiheiten eröffnen. Insbeson-dere ist offen, ob die in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 bzw. BUB zugrunde gelegte Modellannahme einer vollständigen Schirmwirkung bei LSW mit reduzierter Luftschalldämmung im oberen Wandbereich weiterhin zutrifft. Offen ist ferner, ob und wie eine höhenabhängige Luft-schalldämmung dort abgebildet werden kann. Ein zweites Problemfeld betrifft LSW mit heterogener Material- oder Komponentenstruktur. Die Bestimmung der Schallreflexionsminderung erfolgt nach DIN EN 1793-5. Bei heterogenen Material- oder Komponentenstrukturen hängt das Ergebnis maßgeblich von der Wahl und Positionierung der Messfläche ab; die Beiträge der einzelnen Komponenten gehen darin unter. Die Aussagen des Ver-fahrens sind demnach für solche Wände nur eingeschränkt belastbar, so dass eine sachgerechte Bewertung derzeit nicht hinreichend sichergestellt ist. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung belastbarer Bewertungsgrundlagen für Lärm-schutzwände mit höhenabhängiger Luftschalldämmung und/oder heterogener Materialstruktur. Als Zielprodukt soll eine Methode erarbeitet werden, mit der solche LSW gegebenenfalls in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 abgebildet werden können.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
24 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Vertragsbedingungen | 21 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 298 KB | |
| Formular | 2,1 MB | |
| Anschreiben | 391 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Formular | 15 KB | |
| Formular | 15 KB | |
| Formular | 26 KB | |
| Formular | 17 KB | |
| Sonstiges | 753 KB | |
| Formular | 18 KB | |
| Formular | 48 KB | |
| Formular | 503 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 189 KB | |
| Vertragsbedingungen | 463 KB | |
| Sonstiges | 537 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Sonstiges | 862 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 30 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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