Rahmenvertrag für aktuarielle Dienstleistungen und versicherungsmathematische Gutachten

Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Energienetze GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für aktuarielle Dienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung um bis zu sieben weitere Jahre. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf 800.000 EUR.
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Abschluss eines Rahmenvertrages für aktuarielle Dienstleistungen - Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten im Zeitraum 01.04.2027 - 31.03.2028 (Übernahmeprojekt) sowie der Option zur Vertragsverlängerung nach dem 1. Jahr um 1 Jahr, anschließend 3x 2 Jahre (max. 8 Jahre).
Die Hamburger Energienetze GmbH sucht einen externen Aktuar für die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten. Dabei handelt es sich um einen Rahmenvertrag, der zunächst für ein Jahr läuft, aber durch mehrere Verlängerungsoptionen auf eine Gesamtlaufzeit von bis zu acht Jahren ausgeweitet werden kann. Der Auftraggeber benötigt diese spezialisierten Dienstleistungen zur Bewertung versicherungstechnischer Risiken und Rückstellungen. Interessierte Unternehmen müssen neben fachlicher Expertise auch verschiedene Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, wie etwa zur Einhaltung von Mindestlohnvorgaben oder Sanktionsverordnungen, vorlegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss eines Rahmenvertrages für aktuarielle Dienstleistungen - Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten im Zeitraum 01.04.2027 - 31.03.2028 (Übernahmeprojekt) sowie der Option zur Vertragsverlängerung nach dem 1. Jahr um 1 Jahr, anschließend 3x 2 Jahre (max. 8 Jahre).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
Die Leistungskriterien sind in den Vergabeunterlagen definiert.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung