Aktualisierung der Stadt-Biotopkartierung Augsburg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Augsburg schreibt die Aktualisierung ihrer städtischen Biotopkartierung aus. Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage der Kartieranleitung des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der ökologischen Bestandsaufnahme.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Aktualisierung der Stadt-Biotopkartierung der kreisfreien Stadt Augsburg auf der Basis der Kartieranleitung des Bay. Landesamts für Umwelt
Die Stadt Augsburg beauftragt die fachliche Aktualisierung ihrer Biotopkartierung. Dabei werden ökologisch wertvolle Flächen im Stadtgebiet erfasst und bewertet, um eine aktuelle Datengrundlage für den Naturschutz und die Stadtplanung zu schaffen. Die Arbeiten müssen strikt nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt durchgeführt werden. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Fachbüros für Landschaftsökologie oder Biologie. Die Vergabe erfolgt zu 60 Prozent auf Basis der fachlichen Qualität und zu 40 Prozent auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Ausschluss von kriminellen Vereinigungen oder Terrorismusfinanzierung
- Nachweis der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
- Nachweis der beruflichen Integrität und Zuverlässigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotAktualisierung der Stadt-Biotopkartierung der kreisfreien Stadt Augsburg auf der Basis der Kartieranleitung des Bay. Landesamts für Umwelt
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Zuschlagskriterium: Preis
- quality60%
Zuschlagskriterium: Leistung
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung