TED·523179-2026·Schließt in 30 Tagen

Mediaagentur-Leistungen für strategische Beratung und operative Kommunikation

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
Marketing & KommunikationBeratungsdienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungMediaagenturMarketingKommunikationDatenanalyseMarktforschungWerbung
Auftragswert
€6.0M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die SBK sucht eine Mediaagentur für strategische Beratung, kreative Konzeption und operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen. Der Auftrag umfasst zudem Mediaeinkauf, Datenanalysen und Marktforschung für einen Zeitraum von 720 Tagen. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 6 Millionen Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die AG sucht Dienstleister für Agenturleistungen für Media.

VergabeHero-Einschätzung

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) in München schreibt Leistungen für eine Mediaagentur aus. Der ausgewählte Dienstleister soll das Unternehmen bei der strategischen Beratung, der kreativen Konzeption sowie der operativen Umsetzung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen unterstützen. Zusätzlich gehören der Einkauf von Media-Flächen, die Durchführung von Datenanalysen sowie Marktforschungsaufgaben zum Leistungsumfang. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 720 Tagen angelegt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Agenturleistungen - Mediaagentur

Leistungsbereiche sind: - strategische Beratung - konzeptionelle Arbeit - kreative Leistungen - operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen - Einkauf von Media - Datenanalysen - Marktforschung

CPV 79342000, 79340000720 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero