Breitbandausbau und Gigabit-Netzanbindung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Projektgebiet MSE32_04)
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Dienstleistungskonzession für den Breitbandausbau im Projektgebiet MSE32_04 aus. Ziel ist die Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabitnetz mittels eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln. Die Laufzeit des Projekts beträgt ca. 7 Jahre.
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Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht einen Partner für den Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes in unterversorgten Gebieten, den sogenannten 'dunkelgrauen Flecken'. Dabei handelt es sich um ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Der Landkreis gleicht die Differenz zwischen den Kosten für den Netzaufbau und den erwarteten Einnahmen durch eine Investitionsbeihilfe aus, die durch Fördergelder von Bund und Land finanziert wird. Interessierte Unternehmen können sich im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs bewerben, um in einem anschließenden Verhandlungsverfahren ein Angebot abzugeben. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa sieben Jahren angelegt und zielt auf eine flächendeckende Gigabit-Versorgung ab.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einreichung eines Teilnahmeantrags im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen.
Aufteilung in Lose
1 LotVorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- cost500%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- quality210%
Realisierungszeitraum
- quality50%
Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
- quality200%
Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept
- quality40%
Service- und Entstörkonzept / Marketing- und Vertriebskonzept
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung