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Breitbandausbau und Gigabit-Netzanbindung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Projektgebiet MSE32_04)

Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, GermanyVeröffentlicht 1. Juni 2026
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Dienstleistungskonzession für den Breitbandausbau im Projektgebiet MSE32_04 aus. Ziel ist die Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabitnetz mittels eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln. Die Laufzeit des Projekts beträgt ca. 7 Jahre.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht einen Partner für den Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes in unterversorgten Gebieten, den sogenannten 'dunkelgrauen Flecken'. Dabei handelt es sich um ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Der Landkreis gleicht die Differenz zwischen den Kosten für den Netzaufbau und den erwarteten Einnahmen durch eine Investitionsbeihilfe aus, die durch Fördergelder von Bund und Land finanziert wird. Interessierte Unternehmen können sich im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs bewerben, um in einem anschließenden Verhandlungsverfahren ein Angebot abzugeben. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa sieben Jahren angelegt und zielt auf eine flächendeckende Gigabit-Versorgung ab.

IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungTelekommunikationBreitbandausbauGigabitnetzOeffentliche VerwaltungTelekommunikationWirtschaftlichkeitslueckenmodellFoerderprojekt
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Einreichung eines Teilnahmeantrags im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Projektgebiet MSE32_04

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

CPV 64210000, 32571000, 324120002520 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • cost

    Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    500%
  • quality

    Realisierungszeitraum

    210%
  • quality

    Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden

    50%
  • quality

    Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept

    200%
  • quality

    Service- und Entstörkonzept / Marketing- und Vertriebskonzept

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link