Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) für Klinikum Gütersloh
Was wird ausgeschrieben
Das Klinikum Gütersloh plant die Neuausstattung und den Umbau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Der Auftrag umfasst den Aufbau einer leistungsfähigen, ergonomischen und energieoptimierten Infrastruktur zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Verbesserung der Prozessstabilität. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Klinikum Gütersloh plant die Neuausstattung und den Umbau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen, flexiblen und zukunftssicheren Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
Das Klinikum Gütersloh lässt seine Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) umbauen und neu ausstatten. Eine AEMP ist eine spezialisierte Einheit zur Aufbereitung und Sterilisation von medizinischen Instrumenten und Geräten, die in Krankenhäusern täglich eingesetzt werden. Der Auftrag zielt auf eine energieoptimierte, ergonomische Infrastruktur, die betriebssicher und prozessstabil arbeitet und technologische Entwicklungen berücksichtigt. Das Klinikum ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in Nordrhein-Westfalen. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren, wobei fehlende Unterlagen nach § 56 VgV nachgefordert werden können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung nach § 56 VgV (Nachforderung fehlender Unterlagen möglich)
- Referenzen für vergleichbare Krankenhausprojekte im Bereich Sterilgutversorgung
- Fähigkeit zur Umsetzung einer energieoptimierten Infrastruktur
- Erfahrung mit medizintechnischer Ausstattung und raumtechnischen Anforderungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern. § 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Aufteilung in Lose
1 LotZiel ist der Aufbau einer leistungsfähigen, ergonomischen und energieoptimierten Infrastruktur, die die Betriebssicherheit erhöht, die Prozessstabilität verbessert und eine nachhaltige Anpassung an technologische sowie organisatorische Entwicklungen ermöglicht. Aufgrund der bestehenden Anlagenstruktur, der individuellen raum- und medientechnischen Gegebenheiten sowie der Zielsetzung einer wirtschaftlich optimierten Gesamtlösung kann die Leistung nicht abschließend standardisiert beschrieben werden. Unterschiedliche technische Konzepte der relevanten Anbieter (z.?B. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Sterilisatoren, Automatisierungsgrade, Logistikkonzepte, Schnittstellenintegration) führen zu erheblichen Unterschieden bei Energieverbrauch, Personalaufwand, Prozesssicherheit und Lebenszykluskosten.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung