Acquiring-Dienstleistungen für Zahlungsabwicklung im Nahverkehr
Was wird ausgeschrieben
Die Nahverkehr Mainfranken GmbH sucht einen zentralen Acquirer für die Abwicklung von Zahlungen in verschiedenen Vertriebskanälen. Der Auftrag umfasst sowohl physische Terminals (card-present) als auch digitale Kanäle wie Apps und Online-Shops (card-not-present). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage, was fünf Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausschreibende Stelle/ Auftraggeber ist die Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH (Im Folgenden auch „NVM“) Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg. Durch die NVM erfolgt auch die Zuschlagserteilung. Die NVM plant die Konsolidierung der Acquiring Dienstleistung für verschiedene Vertriebskanäle. Dies umfasst die Zahlungsabwicklung sowohl für card-present-Vertriebskanäle wie das neue Validatorennetzwerk als auch für card-not-present Vertriebskanäle wie Apps und Online-Vertrieb. Hierzu muss der Acquirer in der Lage sein, für diese Vertriebskanäle der NVM Acquiring Dienstleistungen bereitzustellen und respektive erforderliche Integrationen sicherzustellen. Ziel ist die Konsolidierung der Zahlungsströme über einen zentralen Partner, um Effizienz, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität der Zahlungsabwicklung zu reduzieren. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der konzeptionelle Beschreibung Lastenheft).
Die Nahverkehr Mainfranken GmbH möchte ihre Zahlungsabwicklung für Fahrkarten und andere Dienstleistungen vereinheitlichen. Aktuell werden Zahlungen über verschiedene Wege abgewickelt, etwa an Ticket-Automaten oder Validatoren in Bussen und Bahnen (card-present) sowie über Apps und Webseiten (card-not-present). Ziel ist es, einen einzigen Dienstleister zu finden, der alle diese Zahlungsströme zentral abwickelt, um die Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung (EU) 2022/1269
- Nachweis über ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 13. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem hat der Bewerber eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Auf den Ausschlussgrund des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird hingeweisen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Aufteilung in Lose
1 LotAusschreibende Stelle/ Auftraggeber ist die Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH (Im Folgenden auch „NVM“) Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg. Durch die NVM erfolgt auch die Zuschlagserteilung. Die NVM plant die Konsolidierung der Acquiring Dienstleistung für verschiedene Vertriebskanäle. Dies umfasst die Zahlungsabwicklung sowohl für card-present-Vertriebskanäle wie das neue Validatorennetzwerk als auch für card-not-present Vertriebskanäle wie Apps und Online-Vertrieb. Hierzu muss der Acquirer in der Lage sein, für diese Vertriebskanäle der NVM Acquiring Dienstleistungen bereitzustellen und respektive erforderliche Integrationen sicherzustellen. Ziel ist die Konsolidierung der Zahlungsströme über einen zentralen Partner, um Effizienz, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität der Zahlungsabwicklung zu reduzieren. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der konzeptionelle Beschreibung Lastenheft).
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price85%
Gesamtpreis laufende Kosten
- price10%
Gesamtpreis einmalige Kosten
- quality5%
Konzepte
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung