Versorgung mit Gehhilfen (Produktgruppe 10) für IKK classic
Was wird ausgeschrieben
Die IKK classic beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 (Gehhilfen). Der Vertrag umfasst alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Es handelt sich um eine Vorinformation ohne Vergabeverfahren – das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V definiert die Produktstandards. Ein Anspruch auf eine bestimmte Auftragsmenge oder einen festen Auftragswert besteht nicht.
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Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 Gehhilfen gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Absatz 1 abzuschließen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert. Zentrale Elemente des Verfahrens: Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Die IKK classic (eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland) plant einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Gehhilfen wie Rollstühlen, Rollatoren und Krücken. Anders als bei klassischen öffentlichen Ausschreibungen wird hier kein exklusiver Auftragnehmer gewählt – jeder geeignete Anbieter kann dem Vertrag beitreten, auch nach dessen Abschluss. Die Produktanforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Da keine Mengen oder Werte festgelegt sind, ist das Auftragsvolumen unklar; es verteilt sich auf eine unbestimmte Zahl von Leistungserbringern.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung zur Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
- Produktgruppe 10: Gehhilfen (Rollatoren, Rollstühle, Krücken, etc.)
- Dienst- und Serviceleistungen rund um die Hilfsmittelversorgung
- Keine Vergaberechtsprüfung durch Vergabekammern
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotVertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG10 Gehhilfen inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
Versorgungssicherheit
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung