TED·538230-2026·Schließt in 150 Tagen

Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Permethrin

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
GesundheitswesenPharmazeutische ProdukteGesundheitswesenKrankenversicherungPharmazeutische IndustrieRabattvertraegeGesundheitswesenKrankenkasseOpen House Verfahren
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Dez. 2026
150 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für den Wirkstoff Permethrin aus. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Laufzeit für den Beitritt ist bis Ende 2026 befristet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.

VergabeHero-Einschätzung

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Permethrin. Bei diesem sogenannten Open-House-Verfahren gibt es keine Exklusivität: Alle Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, können zu den vorgegebenen Bedingungen einen Vertrag unterzeichnen. Ziel ist es, eine breite Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Interessierte Firmen können die Unterlagen direkt bei der Krankenkasse anfordern und dem Vertrag bis Ende 2026 beitreten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Permethrin (P03AC04)

Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

CPV 33600000Frist 31. Dez. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Dez. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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