Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Perindopril, Amlodipin und Indapamid
Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für die Wirkstoffkombination Perindopril, Amlodipin und Indapamid aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen, die die einheitlichen Konditionen akzeptieren. Das Verfahren läuft bis Ende 2026.
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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für bestimmte Blutdrucksenker (Wirkstoffe Perindopril, Amlodipin und Indapamid). Bei einem sogenannten Open-House-Verfahren gibt es keinen Wettbewerb um den günstigsten Preis, sondern die Krankenkasse legt einheitliche Bedingungen fest, denen jedes geeignete Unternehmen beitreten kann. Interessierte Firmen können die Vertragsunterlagen direkt bei der KKH anfordern und den Vertrag unterzeichnen, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Das Verfahren ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung